Donnerstag, 23. März 2017

Von Stimmungen, Meinungen und Fakten

Shit happens!

Nun ist es also heraus: „Welt“-Journalist Robin Alexander zeichnet in seinem Buch "Die Getriebenen" die Vorgänge nach, die zur jetzigen Flüchtlingskrise führten. Am 13. September 2015 war alles für die Schließung der deutschen Grenzen vorbereitet. Doch weil niemand in der Regierung die Verantwortung dafür übernehmen wollte, wurde aus einem wenige Tage dauernden Ausnahme- ein Dauerzustand. Und "Wir schaffen das!" erscheint immer unwahrscheinlicher.


Ist doch interessant, wie die politisch Verantwortlichen Krisenmanagement betreiben. Die "Welt" klagt: 

>> Entscheidungen werden in kürzester Zeit, auf der Grundlage unvollständiger Informationen und unter großem Druck getroffen. Beraten werden sie in kleinen Zirkeln der Exekutive ohne Einbeziehung parlamentarischer Expertise. Eine zentrale Rolle spielen auch selbst auferlegte Zwänge, allen voran die Umfragewerte. Immer geht es um die Frage: Wie kommt das, was ich tue, bei den Leuten an? <<

Aber hat das "Krisenmanagement" der so genannten Eliten jemals auch nur eine Katastrophe verhindert? Ein kleiner Rückblick: Erster Weltkrieg ausgebrochen, weil Kaiser Franz Josef I. den Überblick verloren hatte und die internationale Diplomatie versagte. Hitler kam "aus Versehen" an die Macht, weil Hindenburg und von Papen, die ihn "einbinden" zu können glaubten, sich mit seiner Ernennung zum Reichskanzler aus Dummheit zu dessen Steigbügelhalter machten. Weltkrieg II (jedenfalls laut neuester russischer Geschichtsdeutungeine Folge der kurzsichtigen Blockade Polens gegen eine Anti-Hitler-Koalition. Nehmen wir's mal so hin. Muss ja nicht stimmen. Russlandfeldzug von den Deutschen dann auch noch blöd vergeigt, weil Hitler nicht an genügend warme Wehrmachtsunterhosen gedacht hatte. Ja, kleine Ursache, große Wirkung: Anschließend Krieg verloren, Deutschland geteilt, ganze Generationen versaut, kalter (!) Krieg. Apropos: Die Maueröffnung am 9. November 1989 soll auch nur ein blöder Zufall gewesen sein, weil Schabowski sich "versprach". 

Was lief - auch in der Gegenwart - je nach Plan und führte zu dem beabsichtigten Ergebnis? "In drei, vier, fünf Jahren" (Helmut Kohl) "blühende Landschaften" im Osten, dank der sozialen Marktwirtschaft? Ja wohl weder flächendeckend und auch nicht aus der Portokasse, sondern zu einem Viertel auf Kosten von Renten- und Arbeitslosenversicherung und mit Sondersteuer (Soli) bis heute. Dazu viel Frust bei Ossis wie bei Wessis sowie neue "Mauer im Kopf"! Oder etwa Gerhard Schröders Hartz-IV-Reformen? Hartzer Käse hoch 4. SPD-Kanzler Gerhard Schröder kungelte erst mit VW-Vorstand Peter Hartz Sozialkürzungen, die Deregulierungen des Arbeitsmarkts, eine höchst wirtschaftsfreundliche Unternehmenssteuerreform usw. aus sowie mit Maschmeyer und Konsorten versicherungsfreundliche private Vorsorgemodelle à la Riester-Rente (Abteilung "Fordern"). Und direkt anschließend verdingte er sich als 'Kurier des Zaren' mit zwei Aufsichtsratsposten von Putins Gnaden sowie als Bankberater bei Rothschild London (Abteilung "Fördern"). Universal-Uschis Bildungs- und Teilhabe-Paket? Selten so gelacht. Und immer so weiter.

Was kann Politik und was nicht? Shit happens. Und Politik happens. Einfach mal so. Staatsversagen wohin man tritt. Vom Machbarkeitswahn der 1960er Jahre ist nur der Wahn übrig. Und die "Macher" machen bestenfalls, was sie besser nicht machen sollten, frei nach Graf Lambsdorffs Steigerungs-Formel: Gemeinnutz - Eigennutz - Nichtsnutz! Der eigensüchtige Karrierist auf dem Ego-Trip als Prototyp des Politikers und der kriminelle Zocker als Prototyp des Spitzenmanagers. Populismus, Brexit, Trump, postfaktische Zeiten. Das Irrationale breitet sich aus wie die Pest im Mittelalter. Nur eines scheint sicher: Die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer und die Absteiger aus der Mittelschicht immer zahlreicher. Keine Schweinerei von Hochfinanz und Großindustrie, in die nicht auch Spitzenpolitiker involviert wären oder die beweisen, dass der Staat mal wieder seiner Aufsichtsfunktion nicht nachgekommen ist (siehe "Diesel-Gate"). Die Welt ist aus den Fugen!

Je mehr in der "großen Politik" misslingt und an Steuermilliarden sinnlos verschleudert wird, desto häufiger appelliert man an das "freiwillige Engagement" des Bürgers. Mit anderen Worten: Es werden Dumme gesucht, die unter dem Druck ihres sozialen Gewissens das ausbügeln, was Politik und Verwaltung nicht zustande bringen, weil man den Staat auf Kosten von Steuergeschenken für die Reichen der notwendigen Ressourcen beraubt hat. Dafür lässt man das Gemeineigentum (Straßen, Schulen) verrotten, während das Privateigentum geschont und ehemals öffentliche Aufgabenbereiche "vermarktlicht" werden. Damit nicht alles zusammenbricht, plant man Wegezoll (Autobahnmaut) wie zu Zeiten der alten Rittersleut' oder bricht die Verfassung, indem man  (siehe teure Privatschulen schon ab dem Grundschulbereich genehmigt. So können sich die Ober- und Mittelschicht aus der öffentlichen Armut herauskaufen, die sich als Folge der aktuellen Vermögensbesteuerung, der niedrigen Besteuerung von Kapitaleinkünften sowie maßvoller Spitzensteuersätze für Superreiche einstellen.  

Die "Politik der offenen Grenzen" löst die Probleme dieser Welt nicht einmal ansatzweise. Dafür sorgt sie für eine Zuspitzung der sozialen Spannungen im Innern. Und sie nutzt zu allem Überfluss ausschließlich den Reichen, wie der Philosoph Julian Nida-Rümelin in seinem neuesten Buch "Über Grenzen denken. Eine Ethik der Migration" anschaulich belegt. Eine seiner Hauptbotschaften: 
>> Macht Euch der Größe der Problematik erst mal bewusst, um dann die vernünftigen Maßnahmen zu ergreifen, und das ist eine fairere Welthandels-politik, eine Weltsozialpolitik, Weltinnenpolitik, dort zu helfen, wo es wirklich nötig ist, statt zu glauben, dass wir mit der Aufnahme von Menschen eine wesentliche Linderung des Weltelends erreichen können. <<
Die so genannte "Willkommenskultur" ist längst nicht mehr wahr, mögen sich auch noch so viele Engagierte weiterhin bemühen, den Kriegsflüchtlingen und Armutsmigranten das Leben in unserem Land so erträglich wie möglich zu machen. Doch die Bewältigung der Flüchtlingskrise wird bei aller Unzulänglichkeit der Maßnahmen und Hilfen sehr viel teurer als zunächst gedacht. Und da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann und es keineswegs jedem in unserem Land so gut geht, wie die Politik uns einreden will, kommt es zu Verteilungskämpfen zwischen den alten und den neuen Armen. Das Geld, das jetzt gebraucht würde, national wie international, wurde bereits vor ein paar Jahren in der Krise der Weltfinanzmärkte verfrühstückt - ein typisches Beispiel für Staats- und Elitenversagen in globalem Maßstab und nie dagewesenen Dimensionen. Das aber bedeutet, dass die Lasten und die Vorteile der Migration extrem ungleich verteilt werden müssen. Denn die ganze Welt lebt nur noch auf Pump. Julian Nida-Rümelin im Interview mit dem Deutschlandfunk:
>> Ich habe schon den Eindruck, dass auch in der Politik in Deutschland unterdessen sehr viel deutlicher ist, dass die Herausforderung sehr groß ist, dass man mit einer auch monatelangen oder jahrelangen Bereitschaft zu helfen allein nicht zurande kommt, auch deswegen, weil die Lasten und die Vorteile der Migration extrem ungleich verteilt sind.

Man muss anerkennen, dass die oberen Mittelschichten und die Oberschichten – da gibt es Studien dafür – vor allem in den USA eher von Immigration profitieren. Sie haben dann billigere Haushaltskräfte zum Beispiel, Kinder-betreuung und was dergleichen mehr ist. Das macht sich bemerkbar.

Während die mit schlechtem, niedrigem Einkommen, prekären Arbeitsverhält-nissen tatsächlich durch diese neue Konkurrenz noch zusätzlich unter Druck kommen. Das ist ein Faktum, das muss man anerkennen:

In welchen Vierteln ändern sich die Lebensverhältnisse eher nicht bei den Oberschichten und oberen Mittelschichten, bei den akademischen Milieus, sondern eher in den Arbeitermilieus. Und darauf muss die Politik reagieren, sowohl das aufnehmende Land wie die Herkunftsländer wie die Migrierenden.

Die erfolgreich Migrierenden haben in der Regel sozio-ökonomisch jedenfalls einen deutlichen Vorteil. Die Herkunftsländer haben je nachdem von Immigration massive Nachteile. Manche Herkunftsregionen in Ostafrika werden sich davon nicht mehr so ohne weiteres erholen. Und aber auch die aufnehmenden Länder müssen die Lasten fair verteilen.<<
So oder so: Die Politik der offenen Grenzen wird sich nicht fortsetzen lassen. Zu offensichtlich ist deren Perspektivlosigkeit im Kampf gegen Kriege, Hunger und Elend. Die Hilfe, die man bereit ist, zur Verfügung zu stellen, reicht hinten und vorn nicht, denn der tatsächliche Hilfebedarf ist ein Fass ohne Boden. Die tiefen Einschnitte in das gewohnte Wohlstandsniveau, das hiermit verbunden wäre, hat keine Chance, mehrheitlich akzeptiert zu werden. Das unvermeidlich wachsende Heer von Unzufriedenen unter Einheimischen wie Zuwanderern, wird zu fortwährenden Konflikten und einer Radikalisierung auf allen Seiten führen und tiefe Spuren in der Gesell-schaft hinterlassen: Wachsende Unsicherheit auf den Straßen, steigende Kriminalität, Ausbreitung des politischen und religiösen Terrorismus, Disfunktionalität des Schulwesens, Unregierbarkeit der Wohngebiete, die von Auffangbecken der Migranten zu Rückzugsgebieten von Okkupanten mutieren, zum Schluss bürgerkriegsähnliche Zustände. Die politische Kultur der Toleranz sowie die liberale und freiheitliche Lebensform der westlichen Länder wird schleichend zerstört werden. Schon jetzt beherrschen Themen den öffentlichen Diskurs, die mit der Lebenswirklichkeit eines entwickelten mitteleuropäischen Landes nichts mehr zu tun haben. Kopftuch, Vollverschleierung und Ganzkörperbadeanzug, islamische Lebensregeln, der Kampf für ein autokratisches System in der Türkei und dergleichen mehr sind nicht die Fragen, die die Öffentlichkeit in Deutschland permanent beschäftigen sollten. Es dürfte kaum gelingen, der deutschen Bevölkerung eine ständige Ausdehnung der Toleranz noch zu vermitteln. Längst ist klar, dass der Prozess der Zuwanderung mit drastischen Auflagen verbunden sein wird, die die Bereitschaft zur Assimilation betreffen. Kanada, Australien, Österreich, die Niederlande und zunehmend auch die skandinavischen Länder sind hier auf dem richtigen Weg.  

P.S.: Ergänzungen zum Thema: 

Haushalts- und lebensweltnahe Dienstleistungen

38. Treffen des Handlungsfeldes "Gesundheit und Pflege am 5. April 2017, 16:00 Uhr, Sitzungssall des Landratsamts, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach (Material) 


Alltagshilfen für noch nicht pflegebedürftige Senioren


Thesen

  1. In Übereinstimmung mit der Altenpolitik in vielen europäischen Ländern genießt die häusliche (ambulante) Pflege/Betreuung auch in Deutschland Vorrang gegenüber der stationären (Heimunterbringung).
  2. Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens darüber, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer privaten Wohnumgebung verbleiben sollen (wollen), wo sie bei zunehmenden Einschränkungen ihrer Alltagskompetenz entweder von Angehörigen, Haushaltshilfen, Seniorenassistenten, Senioren-/Alltagsbegleitern usw. versorgt und betreut werden. Falls erforderlich sind Beratung und Unterstützung bei der seniorengerechten Anpassung des Wohnumfelds i.S.v. Barrierefreiheit vorgesehen.
  3. Im Gegensatz zu einigen nordeuropäischen Ländern (DänemarkSchweden) gilt in Deutschland die Altenbetreuung nicht als öffentliche Aufgabe, sondern als Privat-angelegenheit, für die in erster Linie die Senioren selbst bzw. ihre Angehörigen aufzukommen haben. Dies hat zur Folge, dass pflegende Angehörige oft bis an die Grenze ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit in Anspruch genommen und hierdurch perspektivisch selbst vorzeitig pflegebedürftig werden. Durch Einschnitte in ihrer  Erwerbsbiografie fallen sie selbst häufig in Altersarmut und müssen Grundsicherung beantragen. Wer keine Angehörigen hat und Betreuungsangebote vom freien Markt nicht finanzieren kann, bleibt sich selbst überlassen bzw. von der Auf-merksamkeit und Hilfsbereitschaft seiner mehr oder minder „guten Nachbarschaft“ abhängig.
  4. Eine weitere Folge besteht darin, dass sich kein lückenloses Netz von Service-leistungen herausgebildet hat wie dies unter staatlicher Gesamtverantwortung in Dänemark oder Schweden der Fall ist. Man hat zwar auch in Deutschland erkannt, dass ein alle ambulanten Hilfs- und Pflegedienste umfassendes Angebot „aus einer Hand“ erstrebenswert wäre. Man überlässt dessen Entwicklung aber weitgehend den Marktkräften. Infolgedessen fehlen in vielen Regionen Anbieter mit einem bedarfs-gerechten Portfolio an abgestuften Hilfeleistungen.
  5. Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde zwar das Risiko einer Pflegebedürftigkeit partiell abgesichert. Der ihr zugrunde liegende Begriff von Pflegebedürftigkeit ist jedoch – auch nach Einführung des Pflegegrades 1 – im Kern immer noch zu funktional [Anm.: fasst Pflege als Summe einzelner, voneinander abgrenzbarer Pflegeleistungen auf] sowie defizitbezogen und kann (oder will ???) daher haushalts- und lebensweltnahe, an den individuellen Bedürfnissen von Senioren mit schwindender Alltagskompetenz orientierte Leistungen nicht im notwendigen Umfang berücksichtigen.
  6. Gerade im Bereich haushalts- und lebensweltnaher Dienstleistungs- und Betreuungs-angebote, zu denen nicht etwa nur Reinigungsarbeiten etc., sondern auch Kommunikationsangebote zählen, „können Lücken entstehen, die die Selbständigkeit gefährden, die Lebensqualität einschränken und ein Leben in einem häuslichen, selbst bestimmten Umfeld erschweren.“
  7. Ergänzende und entlastende Unterstützungsangebote im Sinne von haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Service- und Betreuungsangeboten für noch nicht i.e.S. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige gehören trotz ihres hohen Nutzens bei der Vermeidung frühzeitiger (stationärer) Pflegebedürftigkeit vielfach noch nicht zum Standard der Seniorenbetreuung. Dies steht im Widerspruch zu dem propagierten „Vorrang von häuslich-ambulanter vor stationärer Pflege.“
  8. Die Erkenntnis, dass „bei älteren Personen generell – also auch ohne Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit […] ein Bedarf nach altersgerechten, haushalts- und lebenswelt-nahen Dienstleistungen besteht“ (Link zur Quelle), beginnt sich allerdings mehr und mehr durchzusetzen. „Der Markt“ reagiert darauf mit neuen Angeboten. Traditionelle Pflegedienste erweitern – teilweise von der Politik ausdrücklich ermutigt – ihre Angebotspalette um den Bereich „Alltagshilfen“. Ferner sind neue „Berufe“ (Senioren-Assistenz, Alltagsbegleiter_In in der Altenhilfe, Seniorenbegleiter_In, Betreuungskraft o.ä.) oder Tätigkeitsfelder (Vermittlungs-Agenturen) entstanden, die insbesondere von privaten Bildungsträgern als Geschäftsidee (Möglichkeit, sich nach relativ kurzer „Ausbildung“ oder „Spezialisierung“ als Start-up-Unternehmer mit wenig Eigenkapital selbständig zu machen), oder als arbeitsmarktpolitische Maßnahme (Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen) propagiert werden. Die Berufspraxis im Angestelltenver-hältnis wie auch die Schwierigkeiten von Existenzgründungen werden in diesem neuen Sektor allerdings vorerst skeptisch beurteilt.
  9. Daneben gibt es Bestrebungen, Lücken des Angebots mit Hilfe von Ehrenamtlichen zu schließen, indem man staatlicherseits entweder die Gründung von Nachbarschafts-hilfevereinen, Generationenhilfe-Genossenschaften oder ähnliche Projekte propagiert/ fördert bzw. über öffentlich finanzierte Servicestellen Freiwillige für den Einsatz in Seniorenhaushalten schult (Beispiel: dialog – Servicestelle für ältere Erwachsene und Begegnung der Generationen in FM).
  10. Ferner werden – vor dem Hintergrund des vom illegalen Arbeitsmarkt diktierten, sehr niedrigen Kostenniveaus – modellhaft Kooperationsformen zwischen gewerbsmäßigen Anbietern (z.B. Pflegediensten) und Ehrenamtlichen („Vernetzung“) oder öffentlich mitfinanzierte Qualifizierungs- und Zuschuss-Modelle entwickelt, durch die z.B. erwerbsfähige Langzeitarbeitslose auf den Einsatz in Haushalten älterer und behinderter Menschen vorbereitet und ihre Wiedereingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden. Zudem erhalten potenzielle Arbeitgeber Anreize in Form einer Lohnsubvention, die sie in die Lage versetzt, die entsprechende Arbeitskraft einzustellen und aufgrund der günstigen Personalkosten die Preise für niedrigschwellige Dienstleistungen so weit zu senken, dass die „Kunden“ die betreffenden Leistungen auch nachfragen. Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang offensichtlich, dass die Anbieter professioneller Alltagshilfen nicht mit der Konversions-Problematik belastet werden, d.h. der Umsetzung eines Bedürfnisses in kaufkräftige Nachfrage. Hierzu bedarf es nämlich personal- und damit kosten-intensiver „aufsuchender Hilfen“ in Form von Hausbesuchen.
  11. Angesichts des allgemeinen Rentenniveaus und der wachsenden erwerbsbiografisch bedingten Altersarmut ist von einer hohen Zahl älterer Menschen auszugehen, die individuelle Unterstützung benötigen, aber weder einen Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung haben noch über die privaten Mittel verfügen, um Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich zu marktüblichen Preisen in Anspruch nehmen zu können. Bestimmte einkommensschwache Teilgruppen unter den Senioren – z.B. Alleinstehende oder ehemalige pflegende Angehörige ohne eigenen Anhang – mit entsprechenden „ergänzenden Unterstützungsangeboten“ zu versorgen, stellt „eine besondere – letztlich sozialpolitische – Herausforderung“ dar.
  12. Im Vogelsbergkreis fehlt es offensichtlich auf breiter Front an Anbietern, die von hilfsbedürftigen Senioren in Anspruch genommen werden könnten. Ambulante Pflegedienste setzen sich bisher nur sehr vereinzelt mit ergänzenden haushalts- bzw. lebensweltnahen Dienstleistungen auseinander. Die bestehenden Versorgungsdefizite im Bereich der Alltagshilfen durch ehrenamtliche Aktivitäten (Seniorenhilfe-/Nachbar-schaftshilfe-Vereine und ähnliche Projekte) abbauen zu wollen, ist illusorisch. Um eine wohnortnahe Nachbarschaftshilfe für jede Ortschaft aufzubauen, würde man bei der bisherigen Gründungshäufigkeit entsprechender Vereine über 500 Jahre benötigen. Vielfach wird auch übersehen, dass Nachbarschaftshilfe-Vereine bestenfalls eine Ergänzung zu professionellen Diensten, keinesfalls aber ein vollwertiger Ersatz sein können und dies laut amtlicher Feststellungen auch nicht sein dürfen.
  13. Systematische Informationen zu dem beschriebenen Untersuchungsfeld liegen bisher insgesamt nur vereinzelt und bezogen auf Hessen überhaupt nicht vor. Insbesondere dem Blick auf die Bedarfslage der Haushalte, in denen ältere Menschen leben, fehlt dabei eine belastbare Datengrundlage.“ 




Zukunft für alle sichern
Staatssekretär Dr. Kleindiek eröffnet Fachkonferenz „Kom-munen in der alternden Gesellschaft“

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht: Für die Qualität des Lebens im Alter sind die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort entscheidend – in den Kommunen müssen daher die Weichen für die gesundheitliche wie pflegerische Versorgung und das Wohnumfeld älterer Menschen in der Zukunft gestellt werden. Heute (Dienstag) hat sich die Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“ mit den Empfehlungen des Siebten Altenberichts befasst. Mehr als 350 Vertreter aus Politik, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Seniorenorganisationen hatten die Gelegenheit, mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts zu diskutieren.
Eröffnet wurde die Konferenz von Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Vor Herausforderungen stellt uns dabei die regionale und soziale Ungleichheit in Deutschland. Die Kommunen sind hier vor große Aufgaben gestellt und müssen in Zukunft noch stärker die Grundlage dafür schaffen, dass vor Ort gute Lebens-bedingungen - nicht nur im Alter, sondern für alle Generationen – bestehen.“
Schon jetzt gehört in Deutschland mehr als jede vierte Person zur Generation 60 plus – 2050 wird es bereits mehr als jede dritte Person sein. Deshalb muss schon heute die Basis dafür geschaffen werden, um auch in Zukunft ein menschenwürdiges, solidarisches und selbstbestimmtes Leben für alle zu sichern. Hierfür seien starke, handlungsfähige Kommunen unverzichtbar, hat der Siebte Altenbericht festgestellt. Aber nicht alle Kommunen können schon heute ihre Seniorenpolitik so gestalten wie es für eine zeit-gemäße Seniorenpolitik notwendig ist.
Deshalb betonte Staatssekretär Kleindiek: „Wenn einige Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die Daseinsvorsorge sicherzustellen, so wie es die Sachverständigenkommission formuliert, dann haben wir im ganzen Land ein Problem – ungleiche Verhältnisse in der Lebensqualität sind auch eine Frage der Gerechtigkeit. Damit können wir die Kommunen nicht allein lassen“.
Die Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht schlägt hierzu die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Demografie vor und hat damit die Diskussion zum Thema eröffnet. Außerdem setzen sich die Sachverständigen dafür ein, Altenhilfestrukturen zu fördern, auszubauen und zu verstetigen. Segmentierungen in Politik und Verwaltung sollen überwunden werden und die unterschiedlichen Bereiche - wie vor allem Gesundheit, Pflege, Wohnen und Engagement - vor Ort vernetzt werden.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wurde am 2. November 2016 als Bundes-tagsdrucksache 18/10210 veröffentlicht und steht unter www.siebter-altenbericht.de zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:
  • Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.
  • Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.
  • 2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio betragen. Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt. 
Senioren besonders gefährdet
Fast 10.000 Menschen sterben bei Unfällen im Haushalt
[…] Nach den jüngsten vorliegenden Statistikzahlen kamen 2015 bei Unfällen im Haushalt 9815 Menschen ums Leben – fast 800 mehr als im Vorjahr. Das teilte die Minijob-Zentrale am Sonntag auf der Grundlage der Daten der Landesstatistikämter mit. Das Risiko eines tödlichen Unfalls ist damit im Haushalt ungleich höher als im Straßenverkehr, wo im gleichen Jahr 3459 Menschen bei Unfällen starben.
Laut Wölk ist das steigende Durchschnittsalter der Deutschen Hintergrund der Entwicklung: Alte Menschen seien wegen nachlassender Muskel- und Sehkraft besonders sturz-gefährdet. Oft fehle ihnen die Einsicht, dass sie manche Dinge ohne Hilfe nicht mehr schafften. Da sie oft allein lebten, würden sie bei Unfällen vielfach zu spät gefunden.
Das Statistische Bundesamt hat für 2015 sehr ähnliche Zahlen von 9818 Toten im Haushalt. Die hohen Todeszahlen und die zahlreichen Verletzungen bei Hausunfällen - nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts rund 3,15 Millionen Fälle im Jahr - belasten die Volkswirtschaft mit Milliardenkosten. Genaue Zahlen liegen nicht vor, aber allein für die Versorgung eines Oberschenkelhalsbruchs, einer typischen Sturzverletzung älterer Ver-sicherter, müssen gesetzliche Krankenkassen laut GKV-Spitzenverband mehr als 7000 Euro bezahlen.
[…] Die Minijob-Zentrale will mit der Auswertung dafür werben, Haushaltshilfen in jedem Fall anzumelden. Angesichts der hohen Unfallzahlen mit oft gravierenden Folgen sichere allein eine Anmeldung den Unfallschutz, erklärte der Chef der Minijob-Zentrale, Erik Thomsen. Gerade im Haushaltsbereich arbeiten nach Schätzungen Millionen Menschen „schwarz“.

Quelle 3:
Die anhaltend niedrige Geburtenziffer und die beständig steigende Lebenserwartung führen zu einer drastischen Veränderung des Verhältnisses zwischen jüngerer und älterer Generation. Der Anteil der unter 20-Jährigen an der Bevölkerung reduzierte sich zwischen 1960 und 2013 von 28,4 auf 18,1 Prozent. Parallel stieg der Anteil der Personen, die 60 Jahre und älter waren, von 17,4 auf 27,1 Prozent.
[…] Im Jahr 2013 entfielen auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 34 Personen, die 65 Jahre oder älter waren. Im Jahr 2060 werden es bei einer kontinuierlichen demografischen Entwicklung und bei einer schwächeren Zuwanderung 65 ältere Menschen pro 100 Personen im erwerbstätigen Alter sein. Beträgt der jährliche Zuzugsüberschuss langfristig 200.000 Personen, fällt der sogenannte Altenquotient mit 61 nur wenig niedriger aus.
Der demografische Wandel schlägt sich besonders deutlich bei der Anzahl der Hoch-betagten nieder. Im Jahr 2013 lebten 4,4 Millionen 80-Jährige und Ältere in Deutschland. Ihre Anzahl wird bis 2050 (bei stärkerer Zuwanderung) auf 9,9 Millionen steigen (2060: 9,0 Mio.). Der Anteil der 80-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung betrug 2013 rund 5 Prozent, bis 2050 wird sich der Anteil auf 13,0 Prozent erhöhen. 2060 wird jede achte Person 80 Jahre oder älter sein (12,3 Prozent) beziehungsweise fast jede dritte Person 65 Jahre oder älter (31,7 Prozent).

Quelle 4
Unterstützung und Hilfe im Alltag werden insbesondere für ältere Menschen immer wichtiger. Sie tragen dazu bei, im Alter so lange wie möglich selbstständig in der vertrauten Umgebung leben zu können.
[…] Sinkende Geburtenzahlen, eine zunehmende Überalterung sowie die Veränderung von Familienstrukturen prägen das Bild der künftigen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland. In Hessen geht die Einwohnerzahl bis 2020 zunächst nur geringfügig zurück, im Jahr 2030 wird sie aber deutlich unter der 6-Millionen-Marke liegen. Weit dynamischer als bei den Einwohnerzahlen insgesamt wird die Entwicklung mit Blick auf die altersstrukturelle Zusammensetzung der Bevölkerung verlaufen.1 Von den heute rund 6 Millionen Menschen, die in Hessen leben, sind bereits rund 1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger 65 Jahre und älter. Bis 2060 wird die Gesamtbevölkerung auf rund 4,9 Millionen schrumpfen. Voraussichtlich jeder Dritte wird dann 65 Jahre und älter sein.2
Das Modellprojekt „Aufbau von Senioren- und Generationenhilfen“ hat Hessen einen kräftigen Schub beschert. Während der zweieinhalbjährigen Projektphase haben sich zahlreiche Menschen in Initiativen und Vereinen zusammengefunden und vielfältige Angebote der nachbarschaftlichen Hilfe entwickelt. Dies nicht in Konkurrenz zu be-stehenden Angeboten, sondern diese sinnvoll ergänzend. Teilweise schließen die Senioren- und Generationenhilfen mit ihren Angeboten Lücken in Feldern, wo es bislang noch keine Angebote gab.
[…] Diejenigen, die Hilfen im Alltag benötigen, finden diese – alltagsorientiert, niedrig-schwellig, auf ehrenamtlicher Basis, manchmal gegen ein geringes Entgelt. Es ist so möglich, auch bei altersbedingten Einschränkungen selbstbestimmt und möglichst selbstständig zu Hause leben zu können.
[…] Die Angebote der Senioren- und Generationenhilfen sind keine Konkurrenz zu professionellen Diensten, vielmehr ergänzen sie diese. Wichtig sind daher eine klare Abgrenzung, das Wissen voneinander und das Wissen, was man als ehrenamtliche Initiative leisten kann und darf.


Die in der Seniorenarbeit bestehende Betreuungslücke, ja Betreuungskatastrophe zeichnet sich im Übrigen nicht erst für die Zukunft ab, wie die politische Elite es unisono behauptet. Sie ist längst eingetreten und kann nur so lange verdrängt und schön geredet werden, wie ein Großteil der Betroffenen die notwendigen Unterstützungsleistungen nicht einfordert. Würde dies plötzlich geschehen, käme es zum Skandal. Denn ein ausreichendes Angebot an kommunalen, kirchlichen oder privatwirtschaftlichen (Pflege-)Diensten, die Senioren mit Einschränkungen im Alltag unter-stützen könnten, ist vielfach noch gar nicht vorhanden. Zum Beleg sollen wiederum die Verhältnisse im hessischen Vogelsbergkreis herangezogen werden. Im gesamten Kreisgebiet bietet nur ein einziger Pflegedienst in Trägerschaft des diakonischen Werkes (allerdings mit Filialen in vier Städten und Gemeinden) überhaupt Alltags-hilfen/haushaltsnahe Dienstleistungen an. Die wenigen Seniorenhilfe- bzw. Nachbar-schaftshilfe-Vereine, die dort in den letzten zwei Jahrzehnten entstanden sind, können das bestehende Betreuungsdefizit aus den oben bereits genannten Gründen nicht im Entferntesten decken, ja nicht einmal mildern. Die wirklich Hilfsbedürftigen, sozusagen die Ärmsten der Armen, sind über Nachbarschaftshilfe-Projekte grundsätzlich nicht zu erreichen. Hier verpufft ein Hilfspotenzial weitgehend wirkungslos in der Harmlosigkeit teilweise entbehrlicher Gefälligkeits-Dienste oder mit der Privatwirtschaft konkurrierenden Angeboten (Fahrdienste), weil im Kontext des fiskalisch begründeten Rückzugs des Staates von einer präventiven Sozialpolitik und der "Vermarktlichung sozialer Infrastrukturen" bestenfalls noch "nachsorgende Schadensbegrenzung" stattfindet, in der ehrenamtliches Engagement eine Alibifunktion erfüllt, die von offensichtlichen Defiziten der Daseins-vorsorge ablenken soll.

Genau aus diesem Grunde wird die Qualitätsdiskussion im Zusammenhang mit der Deckung des "zunehmenden Hilfebedarfs" von Senioren durch Nachbarschaftshilfe-Vereine auch tunlichst vermieden.

Daneben bleibt vollkommen offen, wie und von wem das qualifizierte Angebot kommen soll, das den zunehmenden Hilfebedarf von noch nicht vollständig pflegebedürftigen Senioren, das durch ehrenamtliche Nachbarschafts-/Seniorenhilfe nicht erbracht werden kann, jetzt und in Zukunft abdeckt. Grundsätzlich scheint ein flächendeckendes Angebot (von welcher Qualität auch immer) an haushaltsnahen Dienstleistungen zur alltäglichen Unterstützung allein lebender Senioren nur in den wenigsten Fällen bereits zum Angebot professioneller Pflegedienste zu gehören.

Es ist zu vermuten, dass der Bedarf nach qualifizierten Dienstleistungen auf diesem Sektor entweder überhaupt nicht gedeckt wird und viele ältere, zurückgezogen lebende Menschen daher unversorgt bleiben, Angehörige oder Nachbarn mehr oder minder unfreiwillig einspringen oder die Lücke durch Einsatz ungelernter Kräfte und durch Schwarzarbeit gefüllt wird. Insider sprechen mittlerweile nicht nur von einem zweiten, sondern dritten und vierten Arbeitsmarkt. Es geht das böse Wort von der "Pflegeausbeutung in den eigenen vier Wänden" um.

Ein Großteil der Seniorenhaushalte der untersten Einkommenskategorie (weniger als 1300 Euro monatlich), die angesichts einer durchschnittlichen Monatsrente  von brutto 1.214 Euro (alte Bundesländer) bzw. 964 Euro (neue Bundesländer) zuzuordnen ist und als arm gelten, würde sich allerdings weder die Angebote professioneller Pflegedienste (wenn sie denn überhaupt in ausreichendem Umfang zur Verfügung stünden) noch Angebote vom Schwarzmarkt leisten können. Auch hier wird wiederum die soziale Spaltung unserer Gesellschaft deutlich, die aktuell im ARD-Europamagazin vom 8.1.2017 erst wieder als europaweites Phänomen dargestellt wurde.

Der Verbleib in der gewohnten Umgebung mit Hilfe ambulanter Alltagshilfen ist also ein soziales Privileg der Senioren mit überdurchschnittlichen Altersbezügen. Die Mehrheit der Senioren hat - auch bei vielleicht nur geringen Einschränkungen der Alltagskompetenzen - lediglich die Wahl zwischen niedrigster Lebensqualität (Verwahrlosung) und der stationären Unterbringung in Pflegeheimen, in denen Personalmangel und menschenunwürdige Arbeits-bedingungen zu Zuständen führen, dass es die Deutschen "vor dem Altwerden graut"(Spiegel online).


(S. 21) Zwischen 70 und 80 Prozent der Haushalte, in denen ausschließlich Personen in einem Alter von 65 und mehr Jahren leben, halten die formale Qualifikation der Leistungsanbieter für wichtig oder sehr wichtig. Eine große Mehrzahl der Haushalte, in denen ausschließlich Personen in einem Alter von 65 und mehr Jahren leben, sehen demnach in den aufgeführten haushaltsnahen Dienstleistungen grundsätzlich keine Tätigkeiten, die sie ohne entsprechende Qualifikation durchgeführt sehen wollen. Am wichtigsten wird die formale Qualifikation der Leistungsanbieter bei den Pflegeleistungen und bei größeren handwerklichen Tätigkeiten angesehen.

Zwar fragen etwas weniger Haushalte, in denen ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben, haushaltsnahe Dienstleistungen nach als alle Haushalte unabhängig von der Altersstruktur. Dies kann aus dem Ausscheiden dieser Altersgruppen aus dem Erwerbs-leben resultieren, da dadurch ein größerer zeitlicher Rahmen zur Verfügung steht, entsprechende Tätigkeiten selbst zu übernehmen.
Mit zunehmendem Alter der nicht mehr erwerbstätigen Personen steigt jedoch die Inanspruchnahme externer Hilfen erheblich an.
Zudem zeigt sich, dass Haushalte, in denen ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben und die haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, im Durchschnitt mehr Dienstleistungsarten und diese jeweils zu höheren Anteilen nachfragen. Aus dieser Perspektive ist eine überdurchschnittliche hohe Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen von Haushalten, in denen ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben, gegeben, die durch die abzusehenden demografischen Entwicklungen zusätzliche Impulse erhalten wird.
Überdurchschnittlich hoch ist die derzeitige Nachfrage von Haushalten, in denen aus-schließlich Personen in höheren Altersstufen leben, bei Dienstleistungen im Haus, dabei insbesondere bei der Wohnungsreinigung sowie bei kleineren handwerklichen Tätigkeiten und bei auf Gesundheit und Wellness bezogenen Dienstleistungen.

[…] Haushalte, in denen ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben, fragen haushaltsnahe Dienstleistungen überwiegend wegen eigenen körperlichen Einschränkun-gen nach. Der Hilfecharakter dieser Dienstleistungen steht damit deutlich im  Vordergrund.  Darüber hinaus sind fehlende fachliche Kenntnisse ein weiterer die Nachfrage bestim-mender Faktor. Alle anderen Aspekte spielen eine untergeordnete oder keine Rolle.

Haushalte, in denen ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben, zeigen sich bei der Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen kostenbewusst und legen besonderen Wert auf eine zuverlässige und qualifizierte Leistungserbringung. Zeitlicher Flexibilität messen sie als Qualitätskriterium hingegen relativ wenig Bedeutung bei.

(S. 33) Der Zugang zur beschriebenen Zielgruppe ist aus diversen Gründen als schwierig zu bewerten: Zunächst müssen die betreffenden Personen bereit sein, sich gegenüber einer ihnen bis dahin unbekannten Person zu einem für sie unangenehmen Thema zu äußern; viele Betroffene scheuen Fragen bezüglich einer unter Umständen schwierigen zukünftigen Entwicklung und verdrängen die Gedanken hierüber.
Dies war selbst bei den Interviews häufig zu spüren, obwohl die Interviewpartner/innen im Vorfeld über das Thema des Interviews umfassend informiert wurden.
Ein Gespräch über eine derart persönliche Thematik setzt gleichzeitig eine entsprechende Gesprächsatmosphäre voraus, um einen möglichst ungestörten Gesprächsverlauf zu er-möglichen. Eine solche Atmosphäre kann aufgrund der vermehrt vorliegenden Immobilität älterer hilfs- und pflegebedürftiger Personen häufig nur in der gewohnten häuslichen Um-gebung gewährleistet werden. Gerade bei älteren Menschen sind jedoch die Vorbehalte, fremde Personen in den eigenen Wohnbereich zu lassen, besonders ausgeprägt.15

(S. 39 ff) Objektiver Mangel => Bedürfnis

Wie beschrieben, muss einem objektiven Mangel nicht in jedem Fall ein Bedürfnis folgen. Im Fall der von uns aufgesuchten Haushalte besteht die Schwierigkeit im Über-gang zwischen objektivem Mangel und Bedürfnis meist darin, dass die Betroffenen nicht wahrhaben/akzeptieren wollen/können, dass sie hilfebedürftig sind. So wurden insbe--sondere bei den unterstützenden bzw. pflegenden Angehörigen im Haushalt des Betroffenen (in der Regel der Ehepartner) solche objektiven Mängel, vor allem nach entlastenden Angeboten im Laufe des Gesprächs deutlich: Diese bräuchten insbesondere eine „Auszeit“ von der Pflege. Neben der teilweise erheblichen physischen war es speziell die psychische Belastung, die in den geführten Gesprächen mit pflegenden Angehörigen deutlich wurde.20 Angesprochen auf diese dauernde Anspannung, äußerten einige Gesprächspartner, bald am Ende ihrer Kräfte angelangt zu sein. Ein paar Stunden außerhalb der Alltagssituation „Pflege“ könnten diesen An-gehörigen dabei helfen, neue Kraft zu sammeln, falls eine zufriedenstellende Versorgung der Pflegeperson gewährleistet wäre. Aber auch schon Besuchsdienste, bei denen ein Gesprächspartner für Ablenkung sorgt, könnte in manchen Fällen schon wesentlich zur psychischen Unterstützung der pflegenden Angehörigen beitragen.21 Derartige Unterstützungsleistungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie eher sporadisch erbracht werden (können).

Von den besuchten 2-Personen-Haushalten kann bei etwa der Hälfte von einem objektiven Mangel ausgegangen werden, ohne dass daraus ein entsprechendes Bedürfnis abgeleitet würde. Der objektive Mangel wurde dabei durch den Angehörigen selbst geäußert, so dass diese sich durchaus über diesen Mangel bewusst sind, allerdings eine Unterstützung trotzdem ablehnten. Dabei standen nicht finanzielle Aspekte oder ein mangelndes Angebot im Vordergrund; dies hätte nach obigem Konzept bedeutet, dass zwar ein Bedürfnis und sogar ein Bedarf vorhanden wäre, daraus jedoch keine Nachfrage folgte. Vielmehr wurde in den Gesprächen deutlich, dass der Wille zur Autonomie bei vielen Angehörigen eine Inanspruchnahme von Hilfe verhindert. Da die Versorgung des oder der Pflegebedürftigen nun bereits seit einigen Jahren bewältigt werden könne, komme es für sie auch jetzt nicht in Betracht, sich nun dabei helfen zu lassen, so die häufig geäußerte Meinung von pflegenden Angehörigen. Die Folge dieser Einstellung ist die teilweise schwerwiegende Überlastung der betreuenden Angehörigen, der bspw. durch die Akzeptanz einer stundenweisen Entlastung bspw. durch Ehrenamtliche begegnet werden könnte.22

Als ein sehr positiver Faktor hinsichtlich des Übergangs eines objektiven Mangels zu einem Bedürfnis – verbunden mit dem Selbsteingeständnis, Hilfe nötig zu haben – stellte sich der Einfluss von Angehörigen der nachfolgenden Generation auf ihre Eltern dar.23
Bei etwa einem weiteren Viertel der befragten 2-Personen-Haushalte konnte den betroffe-nen Personen durch diese Angehörigen die Notwendigkeit einer haushaltsexternen Hilfe deutlich gemacht werden. Dies stellte laut Aussage der Angehörigen der nachfolgenden Generation – die bei einigen Gesprächen anwesend waren – aus oben genannten Gründen einen recht langwierigen Prozess dar.

In 1-Personen-Haushalten war die Situation eine andere: Die Akzeptanz, dass man Hilfe in Anspruch nehmen muss, scheint hier sehr viel öfter vorzuliegen als bei den zuvor dargestellten 2-Personen-Haushalten. Sind Angehörige der nächsten Generation vorhan-den, so erleichtern diese auch im Falle von 1-Personen-Haushalten den Übergang von objektivem Mangel zu einem Bedürfnis seitens der betroffenen Person in erheblichem Maße. Die Art des Mangels unterscheidet sich von denen der pflegenden Angehörigen in 2-Personen-Haushalten in erster Linie darin, dass meist hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen oder die Zubereitung von Mahlzeiten selbst nicht mehr verrichtet werden können. Da es sich hierbei offensichtlich um dringend notwendige, regelmäßig durchzuführende Tätigkeiten handelt, befinden sich allein lebende hilfs- und pflegebedürftige Personen ohne nahe Verwandten oder ein anderes enges soziales Umfeld in der näheren Umgebung oftmals in einer Situation, die keine Alternative zu externer Hilfe zulässt. Bei diesen Personen sind die Probleme und Hürden beim Übergang zwischen objektivem Bedarf zu einem Bedürfnis als eher gering einzuschätzen. Hier geht es vielmehr darum, die individuell passende Hilfe-leistung zu finden; also dem Übergang des Bedürfnisses zu einem Bedarf. Insbe-sondere objektive Mängel hinsichtlich präventiver Maßnahmen (wie ein Notruf-System), aber auch bezüglich sozialer Kontakte werden jedoch auch hier häufig zunächst übergangen. Hier können Besuchsdienste v.a. den recht häufig vorgefundenen Verein-samungstendenzen wirksam vorbeugen und gleichzeitig als Beobachter der Situation des Haushalts fungieren und speziell dahingehend auf die Haushaltsmitglieder einwirken, dass diese sich ihrer Bedürfnisse bewusst werden.24

(S. 42 f.) Beim Übergang eines objektiven Mangels zu einem Bedürfnis handelt es sich also um einen „inneren Schritt“ der Betroffenen, Unterstützungsleistungen im altäglichen Leben zu akzeptieren bzw. auch zuzulassen. Dieser Vorgang ist auf einer sehr individuellen Ebene angesiedelt, sodass die Struktur der Wohnumgebung (städtisch vs. ländlich) keinen Einfluss erkennen lässt.

Bedürfnis => Bedarf

Der Unterschied zwischen Bedürfnis und Bedarf liegt in der Zielgerichtetheit des Wun-sches in Form eines konkreten Gutes oder – im Falle von Unterstützungsleistungen – einer Dienstleistung. Dazu erfolgt ein Abgleich der eigenen Wünsche mit den prinzipiell durch den Markt angebotenen Gütern oder Dienstleistungen. Innerhalb des vorgestellten Konzeptes spielt die Kaufkraft dabei zunächst noch keine Rolle; diese erlangt erst beim Übergang eines Bedarfs zu einer Nachfrage Bedeutung.

Voraussetzung eines Übergangs von Bedürfnis zu einem Bedarf sind jedoch zwei Aspekte: Zunächst muss ein Gut vorhanden sein, das dem Bedürfnis adäquat begegnen kann. Darüber hinaus muss der „Bedürftige“ von dieser Möglichkeit Kenntnis erlangen. Ist eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt, kommt es erst gar nicht zu einem Bedarf seitens des Haushaltes.

Wichtig ist hierbei, dass an dieser Stelle die Anbieter-Seite erstmals von Bedeutung wird: Bei dem Übergang eines Mangels zu einem Bedürfnis spielten die Anbieter überhaupt keine Rolle. Nun – beim Übergang eines Bedürfnisses zu einem Bedarf –sind sie insofern beteiligt, als dass die auf dem Markt angebotenen Möglichkeiten darüber entscheiden, auf welche konkreten Güter sich der Bedarf richten kann. Gleichzeitig muss jedoch die zweite Bedingung erfüllt sein, dass der Haushalt um die Existenz des entsprechenden Gutes weiß.

Während der Gespräche mit den betroffenen Haushalten wurden einige Probleme bezüglich dieses Übergangs deutlich: Gerade wenn es darum ging, einem allgemeinen Überlastungs-zustand seitens der pflegenden Angehörigen in 2-Personen-Haushalten zu begegnen, waren die Betroffenen oft nicht in der Lage, dem Bedürfnis nach Unterstützung bestimmte Entlastungsangebote zuzuordnen. Im Falle von 1-Personen-Haushalten ohne Angehörige der nächsten Generation wird aufgrund der häufig vorhandenen dringenden Notwendigkeit der Unterstützung gerade im Bereich von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oftmals das erstbeste Angebot in Anspruch genommen.25 Entsprechend häufig wurde durch die Gesprächspartner auch Unzufriedenheit über die erbrachten Leistungen geäußert, da die Vorstellungen beider Seiten über das konkrete Leistungsbündel nicht übereinstimmten.

Damit eine auf das Bedürfnis zugeschnittene Zielgerichtetheit erfolgen kann, müssen die entsprechenden Leistungen einerseits angeboten werden und die betroffenen Haushalte bzw. deren Angehörige zweitens von diesen wissen.
Bezüglich der prinzipiellen Möglichkeiten an Leistungen gaben die Befragten bestimmte Bereiche an, die ihres Wissens nicht angeboten werden. Dabei handelte es sich insbe-sondere um:
  • Flexible, unregelmäßige Versorgung in akuten Situationen: 
Vergleichsweise viele Gesprächspartner äußerten ihren Unmut darüber, dass insbesondere am Wochenende oder auch nachts keine entsprechenden Unterstützungsleistungen für die betroffenen Haushalte angeboten würden.
  • (legale) 24-Stunden-Betreuung zuhause: 
Einige Befragte äußerten, dass ihnen keine legale Möglichkeit gegeben sei, eine Betreuung rund um die Uhr zu organisieren; unabhängig vom dafür verlangten Preis.Dies liegt jedoch nicht ausschließlich daran, dass dies prinzipiell nicht angeboten würde; zumindest im zweiten Fall liegen den betroffenen Personen nicht die nötigen Informationen vor: Denn die bloße Existenz entsprechender Angebote genügt – wie beschrieben – nicht, damit ein zielgerichteter Wunsch nach einer Unterstützungsleistung entsteht; die Betroffenen müssen auch von diesen Möglichkeiten wissen.

(S. 45 f.) Bedarf => Nachfrage

Die größte Hürde besteht hierbei nun in der Kaufkraft und in der Bereitschaft der Haus-haltsmitglieder, den entsprechenden Preis für die Unterstützungsleistung zu zahlen.27 Bezüglich der Kaufkraft gilt vor allem zu bedenken, dass es sich bei den betrachteten Leistungen meist um eine regelmäßige sowie dauerhafte Inanspruchnahme handelt: Einmal in Anspruch genommen, werden diese Unterstützungsleistungen mit der Zeit in fast allen Fällen ausgeweitet; fast nie kommt es dazu, dass der Umfang an Leistungen wieder zurückgeschraubt wird. Bezieht sich der Bedarf auf eine regel-mäßige Unterstützung, so fallen selbst bei niedrigen Stundensätzen schnell hohe Gesamtkosten pro Monat an, über die die Betroffenen oftmals nicht verfügen.28 Diese Haushalte wären evtl. bereit, den am Markt verlangten Preis für die entsprechenden Unterstützungsleistungen zu zahlen, können es sich jedoch nicht leisten.

Auch der umgekehrte Fall wurde uns von den Befragten geschildert: Einige Haushalte könn-ten sich die Inanspruchnahme der Unterstützung leisten, sind jedoch nicht bereit, den entsprechenden Preis dafür zu zahlen. Dass diese Bereitschaft häufig fehlt, hat vielerlei Gründe: Aus den geführten Gesprächen wurde einerseits teilweise die Einstellung deutlich, dass solch eine Unterstützung nicht viel kosten dürfe, gleichzeitig wird auch darauf verwiesen, dass ein bestimmtes Maß an finanziellen Rücklagen aufrecht erhalten werden müsste, um diese später an die nächste Generation vererben zu können.

Für die Akzeptanz einer Unterstützungsleistung ließen die Befragten insgesamt eine Höchstgrenze von sieben Euro pro Stunde erkennen;29 dies war der am häufigsten genannte Betrag auf die Frage, was man für entsprechende Leistungen zu zahlen bereit sei. […] Nur selten lag das angegebene Preisniveau bei zehn Euro pro Stunde.30

Einen Stundensatz von zehn Euro waren fast ausschließlich allein lebende hilfs- und pflegebedürftige Personen bereit, für Unterstützungsleistungen zu zahlen. Dabei handelte es sich insbesondere um die regelmäßige Erledigung des Einkaufs oder auch das meist wöchentliche Putzen der Wohnung. 2-Personen-Haushalte wiesen dagegen eine geringere Zahlungsbereitschaft für vergleichbare Leistungen auf.
Gleichzeitig bezog sich der Bedarf dieser 2-Personen-Haushalte wie beschrieben vermehrt auf unregelmäßig zu erbringende Leistungen wie bspw. die aufgezeigten Besuchsdienste oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Eine geringere Zahlungsbereitschaft pro Stunde gemeinsam mit der eher unregelmäßigen Inanspruchnahme von Unter-stützungsleistungen lassen ein insgesamt niedrigeres Budget von 2-Personen-Haushalten für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen vermuten.

Weiterhin stieg die Zahlungsbereitschaft für Unterstützungsleistungen der Gesprächs-partner mit der finanziellen Unterstützung in Form eines Pflegegeldes oder anderen gewährten Leistungen. Musste darüber hinaus bereits Geld für Unterstützungen bei bestimmten Tätigkeiten entrichtet werden, so determinierte dieser Preis gleichzeitig die Zahlungsbereitschaft für externe Kräfte. So berichtete uns eine Gesprächspartnerin, dass für den Lebensmittel-Einkauf einmal pro Woche ein Taxi für die Hin- und Rückfahrt bestellt wurde; der Einkauf selbst wurde jedoch von der Betroffenen alleine bewältigt. Für eine externe Kraft, die diese Tätigkeit für sie übernehmen sollte, war man deshalb auch bereit, denselben Betrag an eine externe Kraft zu zahlen, da diese auch momentan schon entrichtet würde.
Während sich also ein Einfluss der Haushaltsgröße und der Einstufung der hilfs- und pflege-bedürftigen Person in eine Pflegestufe auf die Zahlungsbereitschaft für Unterstützungs-leistungen andeutete, waren Unterschiede hinsichtlich der Wohnumgebung
(städtisch vs. ländlich) nicht festzustellen.31 […]

Nachfrage => Nutzen

Während bezüglich der vorhandenen Angebotsstrukturen von Unterstützungsmög-lichkeiten vor Ort tatsächlich ein Stadt-Land-Gefälle besteht, konnte festgestellt werden, dass die strukturellen Nachteile in einigen ländlichen Gebieten durch eine bessere Bezugnahme der Angebote aufeinander ausgeglichen werden können. Dies gilt allerdings in unterschied-lichem Maß in den einzelnen berücksichtigten Gebieten.
An dieser Stelle geht es nun nicht mehr um die diesbezüglichen Informationen; die Verfügbarkeit der verschiedenen Angebote ist tatsächlich räumlich unterschiedlich ausgeprägt. So berichtete uns eine Gesprächspartnerin, eine adäquate Fahrdienst-möglichkeit für Personen mit ihrer speziellen körperlichen Behinderung gäbe es zwar in Orten in einiger Entfernung, werde jedoch in ihrem Heimatort nicht angeboten. Eine Inanspruchnahme des Angebotes der anderen Orte entfalle außerdem aufgrund des dafür zu entrichtenden Preises.


Quelle 7:

Im Vergleich zum alten Pflegestufen-System ist es durch die Umstellung auf Pflege-grade zum 01.01.2017 einfacher, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und dementsprechend überhaupt Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten. […] Mit dem neuen Pflegegrad 1 genehmigen Pflegekassen ab 2017 körperlich und geistig noch recht beweglichen, geringfügig hilfsbedürftigen Versicherten Pflege- und Betreuungsleistungen, wenn Gutachter eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit fest-gestellt haben. […] Da dieser Grad der (Un-)Selbstständigkeit nach dem alten Pflegestufensystem nicht berücksichtigt wurde, haben i.d.R. nur neue Antragsteller ab 2017 Aussicht auf den Pflegegrad 1, da keine Pflegestufe in den Pflegegrad 1 umgewandelt wird. […] Um Pflegegrad 1 und bestimmte Leistungen zu erhalten, müssen hilfsbedürftige Pflegeversicherte beim neuartigen Prüfver-fahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ zwischen 12,5 und unter 27 Punkte erzielen. Für den Pflegegrad 1 berücksichtigen Gutachter des MDK bzw. der MEDICPROOF in der Regel nur Antragsteller, die 2017 erstmals einen Pflegegrad beantragen, in folgenden sechs Bereichen:

  • Mobilität: Wie selbstständig kann der Begutachtete z. B. noch Treppen steigen oder sich selbstständig umsetzen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich der Betroffene z. B. in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er noch selbst Entschei-dungen treffen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ist der Antragsteller z. B. nachts unruhig? Zeigen sich bei ihm motorisch geprägte Verhaltens-auffälligkeiten?
  • Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Antragsteller noch in Bezug auf Körperpflege, dem An- und Auskleiden und der Zubereitung von Essen und Trinken?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapie-bedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung braucht der Antragsteller z.B. bei der Medikamenten- oder Sauerstoffgabe?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann sich der Betroffene z.B. noch gut selbst beschäftigen? Pflegt er noch selbst seine sozialen Kontakte?
Für jeden der sechs Bereiche vergeben die Gutachter je nach dem Grad der Selb-ständigkeit Punkte, die gewichtet und aufaddiert werden und sodann die Zuweisung eines Pflegegrads ermöglichen. Für jeden Pflegegrad ist eine Spanne an Punkten definiert. Dabei gilt: Je höher die Punktzahl ist, desto höher ist die Beeinträchtigung und der entsprechende Pflegegrad.
Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Da sie ihr Leben meist noch sehr selb-ständig meistern, benötigen sie i. d. R. so gut wie keine Unterstützung von Ange-hörigen oder von professionellen Pflegekräften.
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den neuen vereinheit-lichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungs-leistungen ihrer Pflegekasse (bisher in der Regel 104 Euro, in besonderen Fällen 208 Euro). Damit können sie zum Beispiel an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teil-nehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert, einen Alltagsbegleiter z.B. für Gespräche oder Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlen, oder Haushaltshilfen engagieren, die ihnen etwa beim Putzen der Wohnung helfen oder beschwerliche Hausarbeiten wie die Gardinenwäsche übernehmen.
Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen generellen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie etwa nach einem Klinikaufenthalt noch vorübergehend auf professionelle Pflege angewiesen sind, bis sie wieder nach Hause können. Die Pflegekasse bezahlt dafür erst ab Pflegegrad 2 entsprechende Leistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr für maximal 28 Tage.
Personen mit Pflegegrad 1 können sich die Kosten der Kurzzeitpflege aus der Pflege-versicherung lediglich über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) erstatten lassen. Das Budget von 125 Euro reicht allerdings für eine stationäre Kurz-zeitpflege nur etwas mehr als 1 Tag monatlich, kostet doch ein durchschnittlicher Kurzzeitpflegetag derzeit zwischen 80 bis 120 Euro.
Allerdings hat der Gesetzgeber erkannt, dass es hier eine Regelungs- bzw. Ver-sorgungslücke gerade für solche Personen gibt, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, jedoch noch nicht „rehafähig“ sind und auch kein soziales Umfeld zur häus-lichen Pflege haben. Deshalb gibt es seit 01.01.2016 im Rahmen des sog. Kranken-hausstrukturgesetzes einen Anspruch gegenüber der Krankenversicherung nach § 37 Abs. 1a und 39c SGB V auf sog. Überleitungspflege – eine erweiterte Haushaltshilfe – aber auch konkret auf Kurzzeitpflege. Und zwar analog den Regelungen der Pflege-versicherung, d. h. für maximal 4 Wochen bzw. 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zuschüsse zur Verhinde-rungspflege bei Urlaub oder Krankheit ihrer pflegenden Angehörigen.
Wenn Versicherte mit Pflegegrad 1 das Angebot der Tages- oder Nachtpflege nutzen möchten, müssen sie dies weitgehend aus eigener Tasche bezahlen. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür nutzen. Daneben besteht kein Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege.
Zusätzlich haben Versicherte mit Pflegegrad 1 Anspruch auf folgende Leistungen, sofern sie zuhause versorgt werden:

1.    Zuschuss für Wohnraumanpassung:
Für die altersgerechte Wohnraumanpassung wie z.B. den Einbau eines Treppen-lifts  oder  den Umbau von der Wanne zur Dusche können Hilfsbedürftige mit Pflege-grad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro ihrer Pflegekasse beanspruchen. Dieser Zuschuss steht Pflegebedürftigen einmalig für alle Maßnahmen der Barriere-reduzierung zu. Sollte sich der Hilfebedarf einmal ändern, so kann der Zuschuss u. U. erneut gewährt werden.

2.    Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittekl
Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflege-hilfsmittel. So erhalten sie

3.    Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
(vgl. § 45 SGB XI – Pflegeversicherungsgesetz).

4.    Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche:
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf die Beratung z. B. für die bessere pflegerische Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Auch die not-wendigen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte (vgl. § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflegeversicherungsgesetz) bezahlt die Pflegekasse.

5.    Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs:
Die Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung erhalten höchstens vier Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1 auch, wenn sie in eine ambulant betreute Wohngruppe oder Senioren-Wohngemeinschaft (WG) einziehen. Zusätzlich stehen maximal vier Bewohnern jeweils ein einmaliger Einrichtungszuschuss von 2.500 Euro und ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.
Gesonderte Anträge auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel müssen Versicherte mit Pflegegrad 1 ab 2017 nicht mehr an ihre Pflegekasse richten, wie es bisher verlangt wurde. Die von Gutachtern empfohlenen Hilfsmittel gelten künftig auto-matisch als beantragt, wenn die Betroffenen oder ihre Betreuer damit einverstanden sind. So steht es in den neuen Begutachtungsrichtlinien des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Senioren, die bislang ohne anerkannte Pflegestufe in einem Pflegeheim wohnen, müssen die kompletten Kosten selbst tragen. Sofern sie selbst nicht genug eigene finanzielle Mittel haben, können sie einen Antrag beim Sozialamt auf „Hilfe zur Pflege“ stellen und dadurch bis zu 1.000 Euro pro Monat und mehr erhalten. Ab 01.01.2017 erhalten diese Senioren voraussichtlich Pflegegrad 1 und damit Anspruch auf 125 Euro als „Entlastungsbetrag“ von der Pflegekasse. Durch diesen einheitlichen Zuschuss entfällt jedoch Stand heute ihr Anspruch auf die „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt, so dass viele Bewohner die Heimkosten vermutlich nicht mehr selbst tragen können und im schlimmsten Fall gezwungen werden, aus dem Pflegeheim auszuziehen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Lücke schnellst-möglich geschlossen wird. Informieren Sie sich daher rechtzeitig beim zuständigen Sozialamt!
Gerade ältere Menschen, die unter wenigen Krankheitssymptomen oder leichter Demenz leiden, noch weitgehend selbstständig und kaum auf fremde Hilfe angewiesen sind, werden ab 2017 von der bisher größten Pflegereform, dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) profitieren. Denn bislang erhielten sie keinerlei Leistungen der Pflegeversicherung.
Experten schätzen, dass sich die Zahl der Leistungsempfänger künftig schrittweise um 500.000 Menschen erhöht, weil vielen aufgrund ihrer nachgewiesenen geringfügig beeinträchtigten Selbstständigkeit der Pflegegrad 1 dann erstmals zuerkannt wird.

Quelle 7:

Als Senioren-Assistentin betreuen Sie Senioren in ihrem vertrauten Zuhause. Sie sind Gesprächspartnerin, Begleiterin und Beraterin. Sie helfen älteren Menschen, ihre sozialen Kontakte zu erhalten oder zu erweitern und sichern ihnen damit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Kommune.

Die Senioren-Assistenz umfasst fünf wichtige Bereiche

1. Kommunikation
  • Sie hören zu und sprechen über Lebensfragen und alles, was alte Menschen bewegt.
  • Sie frischen Erinnerungen alter Menschen auf, steigen in deren Welt ein und sortieren und bewerten vergangene Lebensereignisse.
  • Sie lesen vor und trainieren nebenbei das Gedächtnis.
2. Hilfe und Rat
  • Sie planen und kaufen gemeinsam ein.
  • Sie geben Tipps für eine gesunde Ernährung und Gesundheitsvorsorge.
  • Sie unterstützen bei Behördengängen und helfen beim Ausfüllen von Formu-laren.
  • Sie unterstützen und fördern das Arbeiten mit modernen Kommunikations-mitteln wie Internet und Mobilgeräten.
  • Sie beraten beim Kauf solcher Geräte.
3. Die Begleitung
  • Sie begleiten Besuche beim Arzt, bei Therapien oder ins Krankenhaus.
  • Sie sind Begleitung ins Lieblingsrestaurant.
  • Sie besuchen gemeinsam Kino, Theater oder Konzert und sind bei der Auswahl von Veranstaltungen behilflich.
  • Sie begleiten bei Trauerfeiern von verstorbenen Familienangehörigen oder Freunden.
4. Information und Beratung
  • Sie informieren über Vorsorgeuntersuchungen, besprechen Fragen zu Erbschaft und Testament (keine Rechtsberatung!) und erarbeiten, wenn nötig, eine Patientenverfügung.
  • Sie beraten bei Pflegethemen und der Auswahl altersgerechter Wohnmög-lichkeiten.
  • Sie vermitteln professionelle Hilfe bei außergewöhnlichen Notfällen und in Krisen.
5. Organisieren und planen
  • Sie organisieren und planen mit bei Festlichkeiten wie runden Geburtstagen, Hochzeitsjubiläen o.ä.
  • Sie planen Reisen und Ausflüge und unterstützen solche Vorhaben.
  • Sie beraten und suchen nach passenden sozialen Kontakten wie Vereinen, Selbsthilfegruppen, Tanzpartnern, Kochkursen o.ä.  
  • Sie organisieren und planen mit bei Umzügen, Ortsveränderungen oder Ver-kleinerungen des Haushalts.

Webseite Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten http://bdsad.de/service/faq/


Quelle 8:

Wir unterstützen Sie bei der Vermittlung. Sie können z.B. ihr Profil in unser Vermitt- lungsportal www.die-senioren-assistenten.de einstellen. Ute Büchmann hat 2009 diese  Webseite eingerichtet, um für Senioren und deren Angehörige das Suchen und Finden von Senioren-Assistenten zu erleichtern. Senioren und Angehörige können dieses Portal kostenlos nutzen. Und auch für Senioren-Assistenten sind der Eintrag des Profils und die eigene Webseitenadresse kostenlos.


Quelle 9:

Seniorenbetreuung ist ein Thema, mit dem fast jede Familie eines Tages konfrontiert wird. Speziell im Alter fühlen sich betagte Menschen in den eigenen vier Wänden am wohlsten. 

Wir von die Seniorenbegleiter möchten für Sie und Ihre Angehörigen da sein, wenn es um die Begleitung und Betreuung zu Hause geht.

Vielleicht fällt Ihnen immer öfter auf, dass Ihre Mutter verwirrt ist und wichtige Daten oder Tabletten durcheinander bringt. Oder dass Ihr Vater immer weniger Freude an einst geliebten Aktivitäten hat. Vielleicht ist Ihre Großmutter an Alzheimer oder Demenz erkrankt und braucht zunehmend Aufmerksamkeit, die Sie ihr aufgrund eigener beruflicher und familiärer Verpflichtungen nicht ausreichend geben können.


  • Haben Sie bereits an ein Altersheim, Pflegeheim, ans betreute Wohnen oder an einen ambulanten Pflegedienst für Ihre Angehörigen gedacht?
  • Sollen Ihre Angehörigen so lange als möglich zu Hause leben?
  • Möglicherweise müssen Sie neben Familie, Beruf und Haushalt die Pflege eines betagten Angehörigen bewältigen und stoßen dadurch an Ihre physischen und psychischen Grenzen?
  • Oder Sie sorgen sich um die Sicherheit Ihrer Eltern oder Großeltern, die zu Hause leben?
  • Die Seniorenbegleiter entlasten Sie durch zahlreiche Dienstleistungen, die wir bei Ihren Angehörigen daheim erbringen. Dabei richten sich unsere Mit-arbeitenden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Unsere Seniorenbegleiter kommen alle aus dem Großraum Stuttgart/Tübingen/Reut-lingen, sind bei uns fest angestellt und damit sozial- und haftpflichtversichert. Sie sind einfühlsam, zuverlässig, sorgfältig ausgewählt und werden von uns geschult.

Wir sind zugelassen bei allen Kranken- und Pflegekassen und können unsere Leistungen mit diesen abrechnen.

Unsere Betreuungsleistungen für Senioren:

Gesellschaft | Aktivierung
Wir leisten Ihnen Gesellschaft, lesen vor, hören gemeinsam Ihre Lieblingsmusik, spielen mit Ihnen Karten, „Scrabble“ oder „Mensch ärgere Dich nicht“, erzählen mit Ihnen, schauen zusammen Fotoalben an oder verbringen mit Ihnen einen gemütlichen Fernsehabend.

Wellness | Wohlbefinden
Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Körperpflege. Ebenso organisieren wir für Sie einen Fußpfleger oder einen Friseurtermin bei Ihnen zu Hause.

Hauswirtschaft | Alltagsorganisation

Wir erledigen für Sie leichte Hausarbeiten wie Aufräumen, Richten des Bettes und Wechsel der Bettwäsche, wir übernehmen das Waschen und Bügeln der Wäsche, das Staubwischen und –saugen, das Ab- und Aufhängen von Gardinen, wir entsorgen den Hausmüll und das Altpapier.

Ernährung | Zubereitung
Wir unterstützen Sie bei der Zubereitung von kalten oder warmen Mahlzeiten, kochen für Sie Ihr Lieblingsessen, backen mit Ihnen und für Sie, helfen bei der Vorbereitung von Einladungen in Ihrem Zuhause, damit Sie wieder gerne Gäste haben.

Holen und Bringen | Alltagshilfe
Wir holen für Sie Rezepte vom Arzt und holen Ihnen die Medikamente aus der Apotheke. Wir gehen Einkaufen oder zur Post, holen die Wäsche aus der Reinigung, machen Behördengänge.

Begleitung | Termine
Wir begleiten Sie zum Arzt, zum Frisör, beim Einkaufen, Spazierengehen oder beim Stadtbummel, beim Besuch von Freunden, beim Gang zum Friedhof.

Freizeit | Unternehmungen
Wir besuchen mit Ihnen Cafés oder Restaurants, Vorträge und Lesungen, begleiten Sie in die Oper, ins Theater oder ins Konzert, ins Kino und auf Reisen. So kommen Sie auch abends im Dunkeln oder im Winter bei Glätte sicher und gut wieder nach Hause.

Haustier | Hund, Katz & Co.
Wir kümmern uns um Ihre Katze, führen Ihren Hund spazieren, reinigen den Käfig Ihres Kanarienvogels und bringen Ihr Tier auch zum Tierarzt.


Zu unserem Leistungsumfang gehört auch immer eine Beratung im Vorfeld, bei der wir mit Ihnen die Finanzierungsmöglichkeiten durch die gesetzlichen Kostenträger (Kranken- und Pflegekassen) durchsprechen.


Des weiteren unterstützen wir Sie mir unserem erfahrenen Team gerne bei der Beantragung von Leistungen oder einem Pflegegrad. Sprechen Sie uns einfach an. 

Was eine stundenweise Seniorenbetreuung wert ist

Unsere Preisgestaltung ist mit den Kranken- und Pflegekassen abgestimmt und vertraglich vereinbart. Eine Stunde Seniorenbetreuung liegt bei ca. 30.- €. Gerne unterbereiten wir Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Gegebenheiten ein individuelles Angebot. 


Bitte bedenken Sie, dass all unsere Mitarbeitenden sozialversicherungspflichtig bei uns angestellt sind. Es werden Steuern bezahlt, sie sind unfall- und haftpflichtversichert und müssen von dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt hier in unserer Region bestreiten können.


Quelle 10:

Was ist ein „Alltagsbegleiter in der Altenhilfe“?  

Wir müssen feststellen, dass es in unserer heutigen Zeit immer mehr ältere Menschen gibt, die zu zweit oder alleine zuhause in ihren eigenen vier Wänden leben. In Deutschland gab es 2005 ca. 1,5 Millionen Demenzkranke, davon 71.000 in Hessen und 16.000 Neuerkrankungen. Mit 60 Jahren ist jeder 20. betroffen und mit 80-90 Jahren jeder 3.

Diese Menschen versuchen so gut es geht, ihren Alltag zu bewältigen und ihr Leben bestmöglich zu gestalten. Die Betreuung von Menschen mit Demenz in den her-kömmlichen Altenhilfestrukturen kommt zunehmend an die Grenzen der Belastbarkeit von Angehörigen und Mitarbeiter/-innen der Pflegedienste, denn ein an Demenz Erkrankter lebt in seiner eigenen Welt und reagiert oft unvorhersehbar. Sein spontanes Benehmen liegt häufig außerhalb unserer sozialen Normen, diese Menschen brauchen unsere Unterstützung.

Betreuung brauchen auch die Menschen, die alleine sind und versuchen, mit dem Alltag zurecht zu kommen. Die täglichen Anforderungen reduzieren sich zwar, aber gerade die kleinen Dinge sind für viele kaum zu bewältigen, denn Krankheit, Multi-morbidität und Pflegebedürftigkeit führen oft zu unüberwindbaren Schwierigkeiten.

Gerade in diesem Bereich, zusätzlich zu der Unterstützung durch Pflegedienste und Ärzte, die eine medizinisch-pflegerische Versorgung sicherstellen, wird eine psycho-soziale Betreuung - eine Alltagsbegleitung - immer wichtiger. Hier wird durch den qualifizierten Alltagsbegleiter eine Lücke in der derzeitigen Betreuungssituation von Menschen mit und ohne Demenz geschlossen. Ein wohltuendes Gespräch, eine beratende Tätigkeit oder kleinere Unternehmungen im Alltag und vieles mehr sind unter anderem die Aufgaben-gebiete eines Alltagsbegleiters.

Ich verstehe mich und meine Tätigkeit als Alltagsbegleiter als wichtige Ergänzung zu den Aufgaben von Pflegediensten. Hierbei geht es nicht um Konkurrenz, sondern darum, die Lebensqualität älterer Menschen und deren Angehöriger zu verbessern.
Ziel ist es, die älteren Menschen zu aktivieren und zu motivieren, um wieder am sozialen Leben teilzunehmen.
Das ist für mich ein Ansatzpunkt, eine Perspektive und Basis mit den ambulanten und stationären Pflegediensten zusammen arbeiten zu können.

Die in vielen Bundesländern ausgebildeten Alltagsbegleiter sind besonders für die Alltags-gestaltung, die Begleitung und Betreuung von älteren und gerontopsychiatrisch veränderten Menschen (Demenz) ausgebildet, entlasten und unterstützen fachlich und qualifiziert Demenzkranke, die mit ihren Angehörigen oder alleine zu Hause leben, einige Stunden in der Woche. Dadurch entstehen für den oder die Angehörigen ebenfalls Freiräume.

Denn eine fachliche und qualifizierte Betreuung von demenzkranken Menschen ist nicht gleichzusetzen mit einer Beaufsichtigung durch vermitteltes, günstiges und unqualifiziertes Personal. Dieses Wissen und vieles mehr habe ich mir in einer Ausbildung als „Alltagsbegleiter in der Altenhilfe“ des Institutes Inversa Beratung - Psychotherapie und Bildung in Taunusstein angeeignet.

Des weiteren habe ich im Rahmen der Ausbildung eine Hospitation im Seniorenpark Carpe Diem in Niederselters in den Bereichen Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung absolviert, wodurch ich zusätzliche Erkenntnisse erlangte. Durch eine Prüfung und Zertifizierung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Wiesbaden habe ich offiziell den Titel „Alltagsbegleiter in der Altenhilfe“ erhalten. Weitere spezielle Ergänzungskurse sind vom Institut Inversa in Planung und werden von mir als zusätzliche Weiterbildung besucht.

Die Lehrgangsinhalte der Ausbildung „Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe“ umfassen
  • Basiswissen Gerontopsychiatrie
  • Verstehender Umgang
  • Kommunikation und Teamentwicklung
  • Pflegekompetenz (Grundlagen)
  • Hauswirtschaft
  • Recht

Die möglichen Tätigkeitsfelder für Alltagsbegleiter/in befinden sich in der
  • Tagespflege
  • Kurzzeitpflege
  • Stationäre Pflege (Wohngruppen / Hausgemeinschaften)
  • Ambulante Pflege in Privat Haushalten

Die möglichen Aufgaben eines Alltagsbegleiter/in umfassen
  • Sozial- Betreuerische Begleitung von älteren Menschen und Menschen mit Demenzerkrankung. 
  • Individuelle Entlastung der pflegenden Angehörigen. 
  • Eine Verbesserung des Wohlbefindens der Betroffenen und deren Angehörige, und der Unterstützung der ambulanten Versorgung zuhause. 
  • Des weiteren unterstützen Alltagsbegleiter bei der Aufklärung der Angehörigen über den Umgang und das Krankheitsbild Demenz, Parkinson und Schlaganfall und beim Them Vorsorgevollmacht, Pflegevollmacht. 
  • Unterstützung für alleinstehende Menschen ohne soziale Kontakte, mit ihnen gemeinsam Mahlzeiten bereiten, Begleitung bei Einkäufen und Freizeitaktivitä-ten, alte Hobbys wieder aufleben lassen,Zuhören, Vorlesen, gemeinsam etwas tun. 
  • Beschäftigungsangebote speziell und individuell erstellen für Menschen mit Demenz. (Lebens-, Freizeit-und Alltagsgestaltung). 
  • Durch Biografiearbeit vorhandene Fähigkeiten erkennen und den Menschen hierbei fördern, aktivieren und motivieren. 
  • Hilfe bei der Sturzprophylaxe und Wohnraumgestaltung. 
  • Unterstützung der Städte und Gemeinden zum Aufbau von geplanten Hilfssystemen für Senioren.

Die Leistungen eines Alltagsbegleiters werden teilweise von der Pflegeversicherung bezahlt, wenn bei einer Diagnose Demenz festgestellt wird und die Angehörigen einen Anspruch auf Pflegeleistungen aus dem Ergänzungsgesetz §45b Sozialgesetzbuch (SGB) XI  haben. Eine Verrechnung über Verhinderungspflege oder über Leistungen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes ist möglich.

Somit ergibt sich für ältere und Demenzkranke Menschen und deren Angehörigen eine Versorgung in der Häuslichkeit und ermöglicht ihnen ein selbstbestimmtes Leben solange wie möglich zuhause zu führen. Demenzkranke müssen den Gesunden nicht nur Last sein, sondern können auch eine Quelle der Bereicherung sein.


DAK-Pflegereport
Drei Viertel der Patienten sterben nicht Zuhause
Die meisten Menschen in Deutschland wollen zuhause sterben - tatsächlich sterben aber drei von vier im Kranken-haus oder Pflegeheim. Das geht aus einer neuen Studie der Krankenkasse DAK-Gesundheit hervor, die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde. Demnach wollen nur 6 Prozent der Deutschen im Krankenhaus oder Pflegeheim sterben, 16 Prozent im Hospiz und 60 Prozent im Kreis der Familie.


[...] "Diese Ergebnisse lassen eine ausgeprägte Skepsis gegenüber der palliativen Versorgung in Kliniken und Heimen erkennen", erklärte Herbert Rebscher, Vorstands-vorsitzender der DAK-Gesundheit. Wie der Pflegereport 2016 weiter zeigt, hängen die Gründe dafür mit Erfahrungen über den Tod anderer Menschen wie Angehöriger im Krankenhaus zusammen: Das Bild von Sterbenden, angeschlossen an Maschinen und zum Zeitpunkt des Todes allein, schreckt ab.

Den Zahlen zufolge war dies im Krankenhaus bei jedem Fünften, im Pflegeheim sogar bei jedem Dritten der Fall. Im Hospiz waren es 15 Prozent, die zum Zeitpunkt des Todes niemanden bei sich hatten. Zu Hause waren es nur 7 Prozent.

[...] "Der DAK-Pflegereport zeigt eine große Bereitschaft, Pflege auch bis zum Tod zu übernehmen. Doch dafür bedarf es verlässlicher Strukturen vor Ort", sagte der Pflege-experte Thomas Klie, zuständig für die Studie.

Ein weiteres Problem: Krankenhausaufenthalte sind teuer und belasten das Solidarsystem. Wie die DAK-Gesundheit mitteilte, wurden von etwa 60.000 gestorbenen Versicherten, die vor ihrem Tod pflegebedürftig waren, 64 Prozent kurz vor ihrem Tod in einer Klinik versorgt. Ein solcher Aufenthalt kostet im Schnitt knapp 9000 Euro. Die vielen prämortalen Kranken-hauseinweisungen widersprächen dem Grundsatz der Pflegeversicherung "ambulant vor stationär". "Man kann davon ausgehen, dass viele davon vermeidbar sind", sagte Rebscher. Das 2015 beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz müsse dringend umgesetzt werden, um die Versorgung vor allem im häuslichen Rahmen zu verbessern.