38. Treffen des Handlungsfeldes "Gesundheit und Pflege am 5. April 2017, 16:00 Uhr, Sitzungssall des Landratsamts, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach (Material)
Alltagshilfen für noch nicht pflegebedürftige Senioren
Thesen
- In Übereinstimmung mit der Altenpolitik in vielen europäischen Ländern genießt die häusliche (ambulante) Pflege/Betreuung auch in Deutschland Vorrang gegenüber der stationären (Heimunterbringung).
- Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens darüber, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer privaten Wohnumgebung verbleiben sollen (wollen), wo sie bei zunehmenden Einschränkungen ihrer Alltagskompetenz entweder von Angehörigen, Haushaltshilfen, Seniorenassistenten, Senioren-/Alltagsbegleitern usw. versorgt und betreut werden. Falls erforderlich sind Beratung und Unterstützung bei der seniorengerechten Anpassung des Wohnumfelds i.S.v. Barrierefreiheit vorgesehen.
- Im Gegensatz zu einigen nordeuropäischen Ländern (Dänemark, Schweden) gilt in Deutschland die Altenbetreuung nicht als öffentliche Aufgabe, sondern als Privat-angelegenheit, für die in erster Linie die Senioren selbst bzw. ihre Angehörigen aufzukommen haben. Dies hat zur Folge, dass pflegende Angehörige oft bis an die Grenze ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit in Anspruch genommen und hierdurch perspektivisch selbst vorzeitig pflegebedürftig werden. Durch Einschnitte in ihrer Erwerbsbiografie fallen sie selbst häufig in Altersarmut und müssen Grundsicherung beantragen. Wer keine Angehörigen hat und Betreuungsangebote vom freien Markt nicht finanzieren kann, bleibt sich selbst überlassen bzw. von der Auf-merksamkeit und Hilfsbereitschaft seiner mehr oder minder „guten Nachbarschaft“ abhängig.
- Eine weitere Folge besteht darin, dass sich kein lückenloses Netz von Service-leistungen herausgebildet hat wie dies unter staatlicher Gesamtverantwortung in Dänemark oder Schweden der Fall ist. Man hat zwar auch in Deutschland erkannt, dass ein alle ambulanten Hilfs- und Pflegedienste umfassendes Angebot „aus einer Hand“ erstrebenswert wäre. Man überlässt dessen Entwicklung aber weitgehend den Marktkräften. Infolgedessen fehlen in vielen Regionen Anbieter mit einem bedarfs-gerechten Portfolio an abgestuften Hilfeleistungen.
- Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde zwar das Risiko einer Pflegebedürftigkeit partiell abgesichert. Der ihr zugrunde liegende Begriff von Pflegebedürftigkeit ist jedoch – auch nach Einführung des Pflegegrades 1 – im Kern immer noch zu funktional [Anm.: fasst Pflege als Summe einzelner, voneinander abgrenzbarer Pflegeleistungen auf] sowie defizitbezogen und kann (oder will ???) daher haushalts- und lebensweltnahe, an den individuellen Bedürfnissen von Senioren mit schwindender Alltagskompetenz orientierte Leistungen nicht im notwendigen Umfang berücksichtigen.
- Gerade im Bereich haushalts- und lebensweltnaher Dienstleistungs- und Betreuungs-angebote, zu denen nicht etwa nur Reinigungsarbeiten etc., sondern auch Kommunikationsangebote zählen, „können Lücken entstehen, die die Selbständigkeit gefährden, die Lebensqualität einschränken und ein Leben in einem häuslichen, selbst bestimmten Umfeld erschweren.“
- Ergänzende und entlastende Unterstützungsangebote im Sinne von haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Service- und Betreuungsangeboten für noch nicht i.e.S. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige gehören trotz ihres hohen Nutzens bei der Vermeidung frühzeitiger (stationärer) Pflegebedürftigkeit vielfach noch nicht zum Standard der Seniorenbetreuung. Dies steht im Widerspruch zu dem propagierten „Vorrang von häuslich-ambulanter vor stationärer Pflege.“
- Die Erkenntnis, dass „bei älteren Personen generell – also auch ohne Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit […] ein Bedarf nach altersgerechten, haushalts- und lebenswelt-nahen Dienstleistungen besteht“ (Link zur Quelle), beginnt sich allerdings mehr und mehr durchzusetzen. „Der Markt“ reagiert darauf mit neuen Angeboten. Traditionelle Pflegedienste erweitern – teilweise von der Politik ausdrücklich ermutigt – ihre Angebotspalette um den Bereich „Alltagshilfen“. Ferner sind neue „Berufe“ (Senioren-Assistenz, Alltagsbegleiter_In in der Altenhilfe, Seniorenbegleiter_In, Betreuungskraft o.ä.) oder Tätigkeitsfelder (Vermittlungs-Agenturen) entstanden, die insbesondere von privaten Bildungsträgern als Geschäftsidee (Möglichkeit, sich nach relativ kurzer „Ausbildung“ oder „Spezialisierung“ als Start-up-Unternehmer mit wenig Eigenkapital selbständig zu machen), oder als arbeitsmarktpolitische Maßnahme (Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen) propagiert werden. Die Berufspraxis im Angestelltenver-hältnis wie auch die Schwierigkeiten von Existenzgründungen werden in diesem neuen Sektor allerdings vorerst skeptisch beurteilt.
- Daneben gibt es Bestrebungen, Lücken des Angebots mit Hilfe von Ehrenamtlichen zu schließen, indem man staatlicherseits entweder die Gründung von Nachbarschafts-hilfevereinen, Generationenhilfe-Genossenschaften oder ähnliche Projekte propagiert/ fördert bzw. über öffentlich finanzierte Servicestellen Freiwillige für den Einsatz in Seniorenhaushalten schult (Beispiel: dialog – Servicestelle für ältere Erwachsene und Begegnung der Generationen in FM).
- Ferner werden – vor dem Hintergrund des vom illegalen Arbeitsmarkt diktierten, sehr niedrigen Kostenniveaus – modellhaft Kooperationsformen zwischen gewerbsmäßigen Anbietern (z.B. Pflegediensten) und Ehrenamtlichen („Vernetzung“) oder öffentlich mitfinanzierte Qualifizierungs- und Zuschuss-Modelle entwickelt, durch die z.B. erwerbsfähige Langzeitarbeitslose auf den Einsatz in Haushalten älterer und behinderter Menschen vorbereitet und ihre Wiedereingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden. Zudem erhalten potenzielle Arbeitgeber Anreize in Form einer Lohnsubvention, die sie in die Lage versetzt, die entsprechende Arbeitskraft einzustellen und aufgrund der günstigen Personalkosten die Preise für niedrigschwellige Dienstleistungen so weit zu senken, dass die „Kunden“ die betreffenden Leistungen auch nachfragen. Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang offensichtlich, dass die Anbieter professioneller Alltagshilfen nicht mit der Konversions-Problematik belastet werden, d.h. der Umsetzung eines Bedürfnisses in kaufkräftige Nachfrage. Hierzu bedarf es nämlich personal- und damit kosten-intensiver „aufsuchender Hilfen“ in Form von Hausbesuchen.
- Angesichts des allgemeinen Rentenniveaus und der wachsenden erwerbsbiografisch bedingten Altersarmut ist von einer hohen Zahl älterer Menschen auszugehen, die individuelle Unterstützung benötigen, aber weder einen Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung haben noch über die privaten Mittel verfügen, um Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich zu marktüblichen Preisen in Anspruch nehmen zu können. Bestimmte einkommensschwache Teilgruppen unter den Senioren – z.B. Alleinstehende oder ehemalige pflegende Angehörige ohne eigenen Anhang – mit entsprechenden „ergänzenden Unterstützungsangeboten“ zu versorgen, stellt „eine besondere – letztlich sozialpolitische – Herausforderung“ dar.
- Im Vogelsbergkreis fehlt es offensichtlich auf breiter Front an Anbietern, die von hilfsbedürftigen Senioren in Anspruch genommen werden könnten. Ambulante Pflegedienste setzen sich bisher nur sehr vereinzelt mit ergänzenden haushalts- bzw. lebensweltnahen Dienstleistungen auseinander. Die bestehenden Versorgungsdefizite im Bereich der Alltagshilfen durch ehrenamtliche Aktivitäten (Seniorenhilfe-/Nachbar-schaftshilfe-Vereine und ähnliche Projekte) abbauen zu wollen, ist illusorisch. Um eine wohnortnahe Nachbarschaftshilfe für jede Ortschaft aufzubauen, würde man bei der bisherigen Gründungshäufigkeit entsprechender Vereine über 500 Jahre benötigen. Vielfach wird auch übersehen, dass Nachbarschaftshilfe-Vereine bestenfalls eine Ergänzung zu professionellen Diensten, keinesfalls aber ein vollwertiger Ersatz sein können und dies laut amtlicher Feststellungen auch nicht sein dürfen.
- „Systematische Informationen zu dem beschriebenen Untersuchungsfeld liegen bisher insgesamt nur vereinzelt und bezogen auf Hessen überhaupt nicht vor. Insbesondere dem Blick auf die Bedarfslage der Haushalte, in denen ältere Menschen leben, fehlt dabei eine belastbare Datengrundlage.“
Überwiegend benutzte Quelle: Hessen Agentur: Haushaltsnahe Dienstleistungen in Hessen/Modul 2: Bedarfsanalyse bezogen auf Haushalte älterer hilfs- bzw. pflegebedürftiger Personen.
Ergänzendes
Quellenmaterial
Quelle
1:
Pressemitteilung
Zukunft für alle sichern
Staatssekretär Dr. Kleindiek eröffnet Fachkonferenz „Kom-munen in der alternden Gesellschaft“
Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht: Für die Qualität des Lebens im Alter sind die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort entscheidend – in den Kommunen müssen daher die Weichen für die gesundheitliche wie pflegerische Versorgung und das Wohnumfeld älterer Menschen in der Zukunft gestellt werden. Heute (Dienstag) hat sich die Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“ mit den Empfehlungen des Siebten Altenberichts befasst. Mehr als 350 Vertreter aus Politik, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Seniorenorganisationen hatten die Gelegenheit, mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts zu diskutieren.
Eröffnet wurde die Konferenz von Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Vor Herausforderungen stellt uns dabei die regionale und soziale Ungleichheit in Deutschland. Die Kommunen sind hier vor große Aufgaben gestellt und müssen in Zukunft noch stärker die Grundlage dafür schaffen, dass vor Ort gute Lebens-bedingungen - nicht nur im Alter, sondern für alle Generationen – bestehen.“
Schon jetzt gehört in Deutschland mehr als jede vierte Person zur Generation 60 plus – 2050 wird es bereits mehr als jede dritte Person sein. Deshalb muss schon heute die Basis dafür geschaffen werden, um auch in Zukunft ein menschenwürdiges, solidarisches und selbstbestimmtes Leben für alle zu sichern. Hierfür seien starke, handlungsfähige Kommunen unverzichtbar, hat der Siebte Altenbericht festgestellt. Aber nicht alle Kommunen können schon heute ihre Seniorenpolitik so gestalten wie es für eine zeit-gemäße Seniorenpolitik notwendig ist.
Deshalb betonte Staatssekretär Kleindiek: „Wenn einige Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die Daseinsvorsorge sicherzustellen, so wie es die Sachverständigenkommission formuliert, dann haben wir im ganzen Land ein Problem – ungleiche Verhältnisse in der Lebensqualität sind auch eine Frage der Gerechtigkeit. Damit können wir die Kommunen nicht allein lassen“.
Die Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht schlägt hierzu die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Demografie vor und hat damit die Diskussion zum Thema eröffnet. Außerdem setzen sich die Sachverständigen dafür ein, Altenhilfestrukturen zu fördern, auszubauen und zu verstetigen. Segmentierungen in Politik und Verwaltung sollen überwunden werden und die unterschiedlichen Bereiche - wie vor allem Gesundheit, Pflege, Wohnen und Engagement - vor Ort vernetzt werden.
Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wurde am 2. November 2016 als Bundes-tagsdrucksache 18/10210 veröffentlicht und steht unter www.siebter-altenbericht.de zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
- Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.
- Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.
- 2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio betragen. Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.
Quelle 2:
05.02.2017
Senioren besonders gefährdet
Fast 10.000 Menschen
sterben bei Unfällen im Haushalt
[…] Nach den jüngsten vorliegenden Statistikzahlen kamen 2015 bei
Unfällen im Haushalt 9815 Menschen ums Leben – fast 800 mehr als im Vorjahr.
Das teilte die Minijob-Zentrale am Sonntag auf der Grundlage der Daten der
Landesstatistikämter mit. Das Risiko eines tödlichen
Unfalls ist damit im Haushalt ungleich höher als im Straßenverkehr, wo im
gleichen Jahr 3459 Menschen bei Unfällen starben.
Laut Wölk ist das steigende
Durchschnittsalter der Deutschen Hintergrund der Entwicklung: Alte
Menschen seien wegen nachlassender Muskel- und Sehkraft besonders
sturz-gefährdet. Oft fehle ihnen die Einsicht, dass sie manche Dinge ohne Hilfe
nicht mehr schafften. Da sie oft allein lebten, würden sie bei Unfällen
vielfach zu spät gefunden.
Das Statistische
Bundesamt hat für 2015 sehr ähnliche Zahlen von 9818 Toten im Haushalt. Die
hohen Todeszahlen und die zahlreichen Verletzungen bei Hausunfällen - nach
Schätzungen des Robert Koch-Instituts rund 3,15 Millionen Fälle im Jahr - belasten die Volkswirtschaft mit
Milliardenkosten. Genaue Zahlen liegen nicht vor, aber allein für die
Versorgung eines Oberschenkelhalsbruchs, einer typischen Sturzverletzung
älterer Ver-sicherter, müssen gesetzliche Krankenkassen laut GKV-Spitzenverband
mehr als 7000 Euro bezahlen.
[…] Die Minijob-Zentrale
will mit der Auswertung dafür werben, Haushaltshilfen in jedem Fall anzumelden.
Angesichts der hohen Unfallzahlen mit oft gravierenden Folgen sichere allein
eine Anmeldung den Unfallschutz, erklärte der Chef der Minijob-Zentrale, Erik
Thomsen. Gerade im
Haushaltsbereich arbeiten nach Schätzungen Millionen Menschen „schwarz“.
Die anhaltend niedrige
Geburtenziffer und die beständig steigende Lebenserwartung führen zu einer
drastischen Veränderung des Verhältnisses zwischen jüngerer und älterer
Generation. Der Anteil der unter 20-Jährigen an der Bevölkerung reduzierte sich
zwischen 1960 und 2013 von 28,4 auf 18,1 Prozent. Parallel stieg der Anteil der
Personen, die 60 Jahre und älter waren, von 17,4 auf 27,1 Prozent.
[…] Im Jahr 2013
entfielen auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 34 Personen, die 65 Jahre
oder älter waren. Im Jahr 2060 werden es bei einer kontinuierlichen
demografischen Entwicklung und bei einer schwächeren Zuwanderung 65 ältere
Menschen pro 100 Personen im erwerbstätigen Alter sein. Beträgt der jährliche
Zuzugsüberschuss langfristig 200.000 Personen, fällt der sogenannte
Altenquotient mit 61 nur wenig niedriger aus.
Der demografische Wandel
schlägt sich besonders deutlich bei der Anzahl der Hoch-betagten nieder. Im Jahr
2013 lebten 4,4 Millionen 80-Jährige und Ältere in Deutschland. Ihre Anzahl
wird bis 2050 (bei stärkerer Zuwanderung) auf 9,9 Millionen steigen (2060: 9,0
Mio.). Der Anteil der 80-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung betrug
2013 rund 5 Prozent, bis 2050 wird sich der Anteil auf 13,0 Prozent erhöhen.
2060 wird jede achte Person 80 Jahre oder älter sein (12,3 Prozent)
beziehungsweise fast jede dritte Person 65 Jahre oder älter (31,7 Prozent).
Quelle 4
Unterstützung und Hilfe im Alltag werden insbesondere für ältere Menschen
immer wichtiger. Sie tragen dazu bei, im Alter so lange wie möglich
selbstständig in der vertrauten Umgebung leben zu können.
[…] Sinkende
Geburtenzahlen, eine zunehmende
Überalterung sowie die Veränderung von Familienstrukturen prägen das
Bild der künftigen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland. In Hessen geht die
Einwohnerzahl bis 2020 zunächst nur geringfügig zurück, im Jahr 2030 wird sie
aber deutlich unter der 6-Millionen-Marke liegen. Weit dynamischer als bei den
Einwohnerzahlen insgesamt wird die Entwicklung mit Blick auf die
altersstrukturelle Zusammensetzung der Bevölkerung verlaufen.1 Von den heute rund 6 Millionen
Menschen, die in Hessen leben, sind bereits rund 1,2 Millionen Bürgerinnen und
Bürger 65 Jahre und älter. Bis 2060 wird die Gesamtbevölkerung auf rund
4,9 Millionen schrumpfen. Voraussichtlich jeder Dritte wird dann 65 Jahre und
älter sein.2
Das Modellprojekt
„Aufbau von Senioren- und Generationenhilfen“ hat Hessen einen kräftigen Schub
beschert. Während der zweieinhalbjährigen Projektphase haben sich zahlreiche
Menschen in Initiativen und Vereinen zusammengefunden und vielfältige Angebote
der nachbarschaftlichen Hilfe entwickelt. Dies nicht in Konkurrenz zu be-stehenden
Angeboten, sondern diese sinnvoll ergänzend. Teilweise
schließen die Senioren- und Generationenhilfen mit ihren Angeboten Lücken in
Feldern, wo es bislang noch keine Angebote gab.
[…] Diejenigen, die
Hilfen im Alltag benötigen, finden diese – alltagsorientiert, niedrig-schwellig,
auf ehrenamtlicher Basis, manchmal gegen ein geringes Entgelt. Es ist so
möglich, auch bei altersbedingten Einschränkungen selbstbestimmt und möglichst
selbstständig zu Hause leben zu können.
[…] Die Angebote der
Senioren- und Generationenhilfen sind keine Konkurrenz zu professionellen
Diensten, vielmehr ergänzen sie diese. Wichtig sind daher eine klare
Abgrenzung, das Wissen voneinander und das Wissen, was man als ehrenamtliche
Initiative leisten kann und darf.
Die in der
Seniorenarbeit bestehende Betreuungslücke, ja Betreuungskatastrophe zeichnet sich
im Übrigen nicht erst für die Zukunft ab, wie die politische Elite es unisono
behauptet. Sie ist längst eingetreten und kann nur so lange verdrängt und schön
geredet werden, wie ein Großteil der Betroffenen die notwendigen
Unterstützungsleistungen nicht einfordert. Würde dies plötzlich geschehen,
käme es zum Skandal. Denn ein
ausreichendes Angebot an kommunalen, kirchlichen oder privatwirtschaftlichen
(Pflege-)Diensten, die Senioren mit Einschränkungen im Alltag unter-stützen
könnten, ist vielfach noch gar nicht vorhanden. Zum Beleg sollen
wiederum die Verhältnisse im hessischen Vogelsbergkreis herangezogen
werden. Im gesamten Kreisgebiet bietet nur ein einziger Pflegedienst in Trägerschaft des
diakonischen Werkes (allerdings mit Filialen in vier Städten und Gemeinden) überhaupt
Alltags-hilfen/haushaltsnahe Dienstleistungen an. Die wenigen Seniorenhilfe- bzw.
Nachbar-schaftshilfe-Vereine, die dort in den letzten zwei Jahrzehnten
entstanden sind, können das bestehende Betreuungsdefizit aus den oben bereits
genannten Gründen nicht im Entferntesten decken, ja nicht einmal mildern.
Die wirklich Hilfsbedürftigen, sozusagen die Ärmsten der Armen, sind über
Nachbarschaftshilfe-Projekte grundsätzlich nicht zu erreichen. Hier verpufft
ein Hilfspotenzial weitgehend wirkungslos in der Harmlosigkeit teilweise
entbehrlicher Gefälligkeits-Dienste oder mit der Privatwirtschaft konkurrierenden
Angeboten (Fahrdienste), weil im Kontext des fiskalisch begründeten Rückzugs
des Staates von einer präventiven Sozialpolitik und der "Vermarktlichung
sozialer Infrastrukturen" bestenfalls noch "nachsorgende
Schadensbegrenzung" stattfindet, in der ehrenamtliches Engagement
eine Alibifunktion erfüllt, die von
offensichtlichen Defiziten der Daseins-vorsorge ablenken soll.
Genau aus diesem Grunde
wird die Qualitätsdiskussion im Zusammenhang mit der Deckung des
"zunehmenden Hilfebedarfs" von Senioren durch
Nachbarschaftshilfe-Vereine auch tunlichst vermieden.
Daneben bleibt
vollkommen offen, wie und von wem das qualifizierte Angebot kommen soll, das
den zunehmenden Hilfebedarf von noch nicht vollständig pflegebedürftigen
Senioren, das durch ehrenamtliche Nachbarschafts-/Seniorenhilfe nicht erbracht
werden kann, jetzt und in Zukunft abdeckt. Grundsätzlich scheint ein flächendeckendes
Angebot (von welcher Qualität auch immer) an haushaltsnahen Dienstleistungen
zur alltäglichen Unterstützung allein lebender Senioren nur in den wenigsten
Fällen bereits zum Angebot professioneller Pflegedienste zu gehören.
Es ist zu vermuten, dass
der Bedarf nach qualifizierten Dienstleistungen auf diesem Sektor entweder
überhaupt nicht gedeckt wird und viele ältere, zurückgezogen lebende Menschen
daher unversorgt bleiben, Angehörige oder Nachbarn mehr oder minder
unfreiwillig einspringen oder die Lücke durch Einsatz ungelernter Kräfte und
durch Schwarzarbeit gefüllt wird. Insider sprechen mittlerweile nicht nur
von einem zweiten, sondern dritten und vierten Arbeitsmarkt. Es geht das böse Wort
von der "Pflegeausbeutung
in den eigenen vier Wänden" um.
Ein Großteil der
Seniorenhaushalte der untersten Einkommenskategorie (weniger als 1300 Euro
monatlich), die angesichts einer durchschnittlichen
Monatsrente von brutto 1.214 Euro (alte
Bundesländer) bzw. 964 Euro (neue Bundesländer) zuzuordnen ist und als arm
gelten, würde sich allerdings weder die Angebote professioneller Pflegedienste
(wenn sie denn überhaupt in ausreichendem Umfang zur Verfügung stünden) noch
Angebote vom Schwarzmarkt leisten können. Auch hier wird wiederum die soziale
Spaltung unserer Gesellschaft deutlich, die aktuell im ARD-Europamagazin
vom 8.1.2017 erst wieder als europaweites Phänomen dargestellt wurde.
Der Verbleib in der
gewohnten Umgebung mit Hilfe ambulanter Alltagshilfen ist also ein soziales
Privileg der Senioren mit überdurchschnittlichen Altersbezügen. Die Mehrheit
der Senioren hat - auch bei vielleicht nur geringen Einschränkungen der
Alltagskompetenzen - lediglich die Wahl zwischen niedrigster Lebensqualität
(Verwahrlosung) und der stationären Unterbringung in Pflegeheimen, in denen Personalmangel und menschenunwürdige
Arbeits-bedingungen zu Zuständen führen, dass es die Deutschen "vor
dem Altwerden graut"(Spiegel online).
(S. 21) Zwischen 70 und
80 Prozent der Haushalte, in denen ausschließlich Personen in einem Alter von
65 und mehr Jahren leben, halten
die formale Qualifikation der Leistungsanbieter für wichtig oder sehr wichtig.
Eine große Mehrzahl der Haushalte, in denen ausschließlich Personen in einem
Alter von 65 und mehr Jahren leben, sehen demnach in den aufgeführten haushaltsnahen
Dienstleistungen grundsätzlich keine Tätigkeiten, die sie ohne entsprechende
Qualifikation durchgeführt sehen wollen. Am wichtigsten wird die formale
Qualifikation der Leistungsanbieter bei den Pflegeleistungen und bei größeren
handwerklichen Tätigkeiten angesehen.
Zwar fragen etwas
weniger Haushalte, in denen ausschließlich Personen in höheren Altersstufen
leben, haushaltsnahe Dienstleistungen nach als alle Haushalte unabhängig von
der Altersstruktur. Dies kann aus dem Ausscheiden dieser Altersgruppen aus dem
Erwerbs-leben resultieren, da dadurch ein größerer zeitlicher Rahmen zur
Verfügung steht, entsprechende Tätigkeiten selbst zu übernehmen.
Mit zunehmendem Alter der nicht mehr erwerbstätigen
Personen steigt jedoch die Inanspruchnahme externer Hilfen erheblich an.
Zudem zeigt sich, dass Haushalte,
in denen ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben und die
haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, im Durchschnitt mehr
Dienstleistungsarten und diese jeweils zu höheren Anteilen nachfragen. Aus dieser Perspektive ist eine
überdurchschnittliche hohe Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen von
Haushalten, in denen ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben, gegeben,
die durch die abzusehenden demografischen Entwicklungen zusätzliche Impulse
erhalten wird.
Überdurchschnittlich
hoch ist die derzeitige Nachfrage von Haushalten, in denen aus-schließlich
Personen in höheren Altersstufen leben, bei Dienstleistungen im Haus, dabei insbesondere bei der
Wohnungsreinigung sowie bei kleineren handwerklichen Tätigkeiten und bei auf
Gesundheit und Wellness bezogenen Dienstleistungen.
[…] Haushalte, in denen
ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben, fragen haushaltsnahe
Dienstleistungen überwiegend
wegen eigenen körperlichen Einschränkun-gen nach. Der Hilfecharakter dieser
Dienstleistungen steht damit deutlich im Vordergrund. Darüber hinaus sind fehlende fachliche
Kenntnisse ein weiterer die Nachfrage bestim-mender Faktor. Alle anderen Aspekte
spielen eine untergeordnete oder keine Rolle.
Haushalte, in denen
ausschließlich Personen in höheren Altersstufen leben, zeigen sich bei der Nachfrage nach haushaltsnahen
Dienstleistungen kostenbewusst und legen besonderen Wert auf eine zuverlässige
und qualifizierte Leistungserbringung. Zeitlicher Flexibilität messen
sie als Qualitätskriterium hingegen relativ wenig Bedeutung bei.
(S. 33) Der Zugang zur beschriebenen
Zielgruppe ist aus diversen Gründen als schwierig zu bewerten: Zunächst müssen die
betreffenden Personen bereit sein, sich gegenüber einer ihnen bis dahin
unbekannten Person zu einem für sie unangenehmen Thema zu äußern; viele Betroffene scheuen Fragen
bezüglich einer unter Umständen schwierigen zukünftigen Entwicklung und verdrängen die
Gedanken hierüber.
Dies war selbst bei den
Interviews häufig zu spüren, obwohl die Interviewpartner/innen im Vorfeld über das
Thema des Interviews umfassend informiert wurden.
Ein Gespräch über eine
derart persönliche Thematik setzt gleichzeitig eine entsprechende Gesprächsatmosphäre
voraus, um einen möglichst ungestörten Gesprächsverlauf zu er-möglichen. Eine solche Atmosphäre kann
aufgrund der vermehrt vorliegenden Immobilität älterer hilfs- und
pflegebedürftiger Personen häufig nur in der gewohnten häuslichen Um-gebung
gewährleistet werden. Gerade bei älteren Menschen sind jedoch die Vorbehalte,
fremde Personen in den eigenen Wohnbereich zu lassen, besonders ausgeprägt.15
(S. 39 ff) Objektiver
Mangel => Bedürfnis
Wie beschrieben, muss einem objektiven Mangel nicht in jedem Fall ein Bedürfnis folgen. Im Fall der von uns aufgesuchten Haushalte besteht die Schwierigkeit im Über-gang zwischen objektivem Mangel und Bedürfnis meist darin, dass die Betroffenen nicht wahrhaben/akzeptieren wollen/können, dass sie hilfebedürftig sind. So wurden insbe--sondere bei den unterstützenden bzw. pflegenden Angehörigen im Haushalt des Betroffenen (in der Regel der Ehepartner) solche objektiven Mängel, vor allem nach entlastenden Angeboten im Laufe des Gesprächs deutlich: Diese bräuchten insbesondere eine „Auszeit“ von der Pflege. Neben der teilweise erheblichen physischen war es speziell die psychische Belastung, die in den geführten Gesprächen mit pflegenden Angehörigen deutlich wurde.20 Angesprochen auf diese dauernde Anspannung, äußerten einige Gesprächspartner, bald am Ende ihrer Kräfte angelangt zu sein. Ein paar Stunden außerhalb der Alltagssituation „Pflege“ könnten diesen An-gehörigen dabei helfen, neue Kraft zu sammeln, falls eine zufriedenstellende Versorgung der Pflegeperson gewährleistet wäre. Aber auch schon Besuchsdienste, bei denen ein Gesprächspartner für Ablenkung sorgt, könnte in manchen Fällen schon wesentlich zur psychischen Unterstützung der pflegenden Angehörigen beitragen.21 Derartige Unterstützungsleistungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie eher sporadisch erbracht werden (können).
Von den besuchten 2-Personen-Haushalten kann bei etwa
der Hälfte von einem objektiven Mangel ausgegangen werden, ohne dass daraus ein
entsprechendes Bedürfnis abgeleitet würde. Der objektive Mangel wurde dabei durch
den Angehörigen selbst geäußert, so dass
diese sich durchaus über diesen Mangel bewusst sind, allerdings eine
Unterstützung trotzdem ablehnten. Dabei standen nicht finanzielle Aspekte oder
ein mangelndes Angebot im Vordergrund; dies hätte nach obigem Konzept bedeutet,
dass zwar ein Bedürfnis und sogar ein Bedarf vorhanden wäre, daraus jedoch
keine Nachfrage folgte. Vielmehr wurde in den Gesprächen deutlich, dass der
Wille zur Autonomie bei vielen Angehörigen eine Inanspruchnahme von Hilfe
verhindert. Da die Versorgung des oder der Pflegebedürftigen nun bereits seit einigen
Jahren bewältigt werden könne, komme es für sie auch jetzt nicht in Betracht, sich
nun dabei helfen zu lassen, so die häufig geäußerte Meinung von pflegenden Angehörigen.
Die Folge dieser Einstellung ist die teilweise schwerwiegende Überlastung der
betreuenden Angehörigen, der bspw. durch die Akzeptanz einer stundenweisen
Entlastung bspw. durch Ehrenamtliche begegnet werden könnte.22
Als ein sehr positiver
Faktor hinsichtlich des Übergangs eines objektiven Mangels zu einem Bedürfnis –
verbunden mit dem Selbsteingeständnis, Hilfe nötig zu haben – stellte sich der
Einfluss von Angehörigen der nachfolgenden Generation auf ihre Eltern dar.23
Bei etwa einem weiteren
Viertel der befragten 2-Personen-Haushalte konnte den betroffe-nen Personen durch diese Angehörigen
die Notwendigkeit einer haushaltsexternen Hilfe deutlich gemacht werden.
Dies stellte laut Aussage der Angehörigen der nachfolgenden Generation – die
bei einigen Gesprächen anwesend waren – aus oben genannten Gründen einen recht langwierigen Prozess
dar.
In 1-Personen-Haushalten
war die Situation eine andere: Die Akzeptanz, dass man Hilfe in Anspruch nehmen
muss, scheint hier sehr viel öfter vorzuliegen als bei den zuvor dargestellten
2-Personen-Haushalten. Sind Angehörige der nächsten Generation vorhan-den, so
erleichtern diese auch im Falle von 1-Personen-Haushalten den Übergang von objektivem
Mangel zu einem Bedürfnis seitens der betroffenen Person in erheblichem Maße. Die
Art des Mangels unterscheidet sich von denen der pflegenden Angehörigen in
2-Personen-Haushalten in erster Linie darin, dass meist hauswirtschaftliche
Tätigkeiten wie Putzen oder die Zubereitung von Mahlzeiten selbst nicht mehr
verrichtet werden können. Da es sich hierbei offensichtlich um dringend notwendige,
regelmäßig durchzuführende Tätigkeiten handelt, befinden sich allein lebende hilfs- und pflegebedürftige
Personen ohne nahe Verwandten oder ein anderes enges soziales Umfeld in der
näheren Umgebung oftmals in einer Situation, die keine Alternative zu externer
Hilfe zulässt. Bei diesen Personen sind die Probleme und Hürden beim
Übergang zwischen objektivem Bedarf zu einem Bedürfnis als eher gering
einzuschätzen. Hier geht es vielmehr darum, die
individuell passende Hilfe-leistung zu finden; also dem Übergang des
Bedürfnisses zu einem Bedarf. Insbe-sondere objektive Mängel hinsichtlich
präventiver Maßnahmen (wie ein Notruf-System), aber auch bezüglich sozialer
Kontakte werden jedoch auch hier häufig zunächst übergangen. Hier können Besuchsdienste v.a.
den recht häufig vorgefundenen Verein-samungstendenzen wirksam vorbeugen und
gleichzeitig als Beobachter der Situation des Haushalts fungieren und speziell dahingehend
auf die Haushaltsmitglieder einwirken, dass diese sich ihrer Bedürfnisse
bewusst werden.24
(S. 42 f.) Beim Übergang
eines objektiven Mangels zu einem Bedürfnis handelt es sich also um einen
„inneren Schritt“ der Betroffenen, Unterstützungsleistungen im altäglichen Leben
zu akzeptieren bzw. auch zuzulassen. Dieser Vorgang ist auf einer sehr
individuellen Ebene angesiedelt, sodass die Struktur der Wohnumgebung
(städtisch vs. ländlich) keinen Einfluss erkennen lässt.
Bedürfnis => Bedarf
Der Unterschied zwischen
Bedürfnis und Bedarf liegt in der Zielgerichtetheit des Wun-sches in Form eines
konkreten Gutes oder – im Falle von Unterstützungsleistungen – einer
Dienstleistung. Dazu erfolgt ein Abgleich der eigenen Wünsche mit den
prinzipiell durch den Markt angebotenen Gütern oder Dienstleistungen. Innerhalb
des vorgestellten Konzeptes spielt die Kaufkraft dabei zunächst noch keine Rolle;
diese erlangt erst beim Übergang eines Bedarfs zu einer Nachfrage Bedeutung.
Voraussetzung eines
Übergangs von Bedürfnis zu einem Bedarf sind jedoch zwei Aspekte: Zunächst muss
ein Gut vorhanden sein, das dem Bedürfnis adäquat begegnen kann. Darüber
hinaus muss der „Bedürftige“ von dieser Möglichkeit Kenntnis erlangen. Ist eine
dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt, kommt es erst gar nicht zu einem
Bedarf seitens des Haushaltes.
Wichtig ist hierbei,
dass an dieser Stelle die Anbieter-Seite erstmals von Bedeutung wird: Bei dem
Übergang eines Mangels zu einem Bedürfnis spielten die Anbieter überhaupt keine
Rolle. Nun – beim Übergang eines Bedürfnisses zu einem Bedarf –sind sie
insofern beteiligt, als dass die auf dem Markt angebotenen Möglichkeiten darüber
entscheiden, auf welche konkreten Güter sich der Bedarf richten kann. Gleichzeitig muss jedoch
die zweite Bedingung erfüllt sein, dass der Haushalt um die Existenz des
entsprechenden Gutes weiß.
Während der Gespräche
mit den betroffenen Haushalten wurden einige Probleme bezüglich dieses
Übergangs deutlich: Gerade wenn es darum ging, einem allgemeinen Überlastungs-zustand
seitens der pflegenden Angehörigen in 2-Personen-Haushalten zu begegnen, waren
die Betroffenen oft nicht in der Lage, dem Bedürfnis nach Unterstützung
bestimmte Entlastungsangebote zuzuordnen. Im Falle von 1-Personen-Haushalten
ohne Angehörige der nächsten Generation wird aufgrund der häufig vorhandenen
dringenden Notwendigkeit der Unterstützung gerade im Bereich von hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten oftmals das erstbeste Angebot in Anspruch genommen.25
Entsprechend häufig wurde durch die Gesprächspartner auch Unzufriedenheit über
die erbrachten Leistungen geäußert, da die Vorstellungen beider Seiten über das
konkrete Leistungsbündel nicht übereinstimmten.
Damit eine auf das
Bedürfnis zugeschnittene Zielgerichtetheit erfolgen kann, müssen die entsprechenden
Leistungen einerseits angeboten werden und die betroffenen Haushalte bzw. deren
Angehörige zweitens von diesen wissen.
Bezüglich der
prinzipiellen Möglichkeiten an Leistungen gaben die Befragten bestimmte Bereiche
an, die ihres Wissens nicht angeboten werden. Dabei handelte es sich insbe-sondere um:
- Flexible, unregelmäßige Versorgung in akuten Situationen:
- (legale) 24-Stunden-Betreuung zuhause:
(S. 45 f.) Bedarf =>
Nachfrage
Die größte Hürde besteht hierbei nun in der Kaufkraft
und in der Bereitschaft der Haus-haltsmitglieder, den entsprechenden Preis für
die Unterstützungsleistung zu zahlen.27 Bezüglich der Kaufkraft
gilt vor allem zu bedenken, dass es sich bei den betrachteten Leistungen meist
um eine regelmäßige sowie dauerhafte Inanspruchnahme handelt: Einmal in
Anspruch genommen, werden diese Unterstützungsleistungen mit der Zeit in fast
allen Fällen ausgeweitet; fast nie kommt es dazu, dass der Umfang an Leistungen
wieder zurückgeschraubt wird. Bezieht sich der Bedarf auf eine regel-mäßige Unterstützung, so fallen
selbst bei niedrigen Stundensätzen schnell hohe Gesamtkosten pro Monat an, über
die die Betroffenen oftmals nicht verfügen.28 Diese Haushalte
wären evtl. bereit, den am Markt verlangten Preis für die entsprechenden
Unterstützungsleistungen zu zahlen, können es sich jedoch nicht leisten.
Auch der umgekehrte Fall
wurde uns von den Befragten geschildert: Einige Haushalte könn-ten sich die Inanspruchnahme der Unterstützung
leisten, sind jedoch nicht bereit, den entsprechenden Preis dafür zu zahlen. Dass diese Bereitschaft
häufig fehlt, hat vielerlei Gründe: Aus den geführten Gesprächen wurde
einerseits teilweise die Einstellung deutlich, dass solch eine Unterstützung
nicht viel kosten dürfe, gleichzeitig wird auch darauf verwiesen, dass ein
bestimmtes Maß an finanziellen Rücklagen aufrecht erhalten werden müsste, um
diese später an die nächste Generation vererben zu können.
Für die Akzeptanz einer
Unterstützungsleistung ließen die Befragten insgesamt eine Höchstgrenze von
sieben Euro pro Stunde erkennen;29 dies war der am häufigsten genannte
Betrag auf die Frage, was man für entsprechende Leistungen zu zahlen bereit
sei. […] Nur selten lag das angegebene Preisniveau bei zehn Euro pro Stunde.30
Einen Stundensatz von
zehn Euro waren fast ausschließlich allein lebende hilfs- und pflegebedürftige
Personen bereit, für Unterstützungsleistungen zu zahlen. Dabei handelte es
sich insbesondere um die regelmäßige Erledigung des Einkaufs oder auch das meist
wöchentliche Putzen der Wohnung. 2-Personen-Haushalte wiesen dagegen eine
geringere Zahlungsbereitschaft für vergleichbare Leistungen auf.
Gleichzeitig bezog sich
der Bedarf dieser 2-Personen-Haushalte wie beschrieben vermehrt auf
unregelmäßig zu erbringende Leistungen wie bspw. die aufgezeigten Besuchsdienste
oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Eine geringere Zahlungsbereitschaft
pro Stunde gemeinsam mit der eher unregelmäßigen Inanspruchnahme von
Unter-stützungsleistungen lassen ein insgesamt niedrigeres Budget von
2-Personen-Haushalten für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen vermuten.
Weiterhin stieg die
Zahlungsbereitschaft für Unterstützungsleistungen der Gesprächs-partner mit der
finanziellen Unterstützung in Form eines Pflegegeldes oder anderen gewährten
Leistungen. Musste darüber hinaus bereits Geld für Unterstützungen bei
bestimmten Tätigkeiten entrichtet werden, so determinierte dieser Preis gleichzeitig
die Zahlungsbereitschaft für externe Kräfte. So berichtete uns eine
Gesprächspartnerin, dass für den Lebensmittel-Einkauf einmal pro Woche ein
Taxi für die Hin- und Rückfahrt bestellt wurde; der Einkauf selbst wurde jedoch
von der Betroffenen alleine bewältigt. Für eine externe Kraft, die diese
Tätigkeit für sie übernehmen sollte, war man deshalb auch bereit, denselben
Betrag an eine externe Kraft zu zahlen, da diese auch momentan schon entrichtet
würde.
Während sich also ein
Einfluss der Haushaltsgröße und der Einstufung der hilfs- und pflege-bedürftigen Person
in eine Pflegestufe auf die Zahlungsbereitschaft für Unterstützungs-leistungen
andeutete, waren Unterschiede hinsichtlich der Wohnumgebung
(städtisch vs. ländlich)
nicht festzustellen.31 […]
Nachfrage => Nutzen
Während bezüglich der
vorhandenen Angebotsstrukturen von Unterstützungsmög-lichkeiten vor Ort
tatsächlich ein Stadt-Land-Gefälle
besteht, konnte festgestellt werden, dass die strukturellen Nachteile in einigen ländlichen Gebieten durch
eine bessere Bezugnahme der Angebote aufeinander ausgeglichen werden können.
Dies gilt allerdings in unterschied-lichem Maß in den einzelnen berücksichtigten
Gebieten.
An dieser Stelle geht es
nun nicht mehr um die diesbezüglichen Informationen; die Verfügbarkeit der verschiedenen Angebote ist
tatsächlich räumlich unterschiedlich ausgeprägt. So berichtete uns eine
Gesprächspartnerin, eine adäquate Fahrdienst-möglichkeit für Personen mit ihrer
speziellen körperlichen Behinderung gäbe es zwar in Orten in einiger
Entfernung, werde jedoch in ihrem Heimatort nicht angeboten. Eine
Inanspruchnahme des Angebotes der anderen Orte entfalle außerdem aufgrund des
dafür zu entrichtenden Preises.
Quelle 7:
Im Vergleich zum alten
Pflegestufen-System ist es durch die Umstellung auf Pflege-grade zum 01.01.2017
einfacher, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und dementsprechend
überhaupt Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten. […] Mit dem neuen
Pflegegrad 1 genehmigen Pflegekassen ab 2017 körperlich und geistig noch recht
beweglichen, geringfügig hilfsbedürftigen Versicherten Pflege- und Betreuungsleistungen,
wenn Gutachter eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit fest-gestellt
haben. […] Da dieser Grad der (Un-)Selbstständigkeit nach dem alten Pflegestufensystem
nicht berücksichtigt wurde, haben i.d.R. nur neue Antragsteller ab 2017
Aussicht auf den Pflegegrad 1, da keine Pflegestufe in den Pflegegrad 1
umgewandelt wird. […] Um Pflegegrad 1 und bestimmte Leistungen zu erhalten,
müssen hilfsbedürftige Pflegeversicherte beim neuartigen Prüfver-fahren „Neues
Begutachtungsassessment (NBA)“ zwischen 12,5 und unter 27 Punkte erzielen. Für
den Pflegegrad 1 berücksichtigen Gutachter des MDK bzw. der MEDICPROOF in der
Regel nur Antragsteller, die 2017 erstmals einen Pflegegrad beantragen, in
folgenden sechs Bereichen:
- Mobilität: Wie selbstständig kann
der Begutachtete z. B. noch Treppen steigen oder sich selbstständig
umsetzen?
- Kognitive
und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich der Betroffene z. B. in
seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er noch selbst Entschei-dungen
treffen?
- Verhaltensweisen
und psychische Problemlagen: Ist der Antragsteller z. B. nachts unruhig?
Zeigen sich bei ihm motorisch geprägte Verhaltens-auffälligkeiten?
- Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der
Antragsteller noch in Bezug auf Körperpflege, dem An- und Auskleiden und
der Zubereitung von Essen und Trinken?
- Bewältigung
und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapie-bedingten
Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung braucht der
Antragsteller z.B. bei der Medikamenten- oder Sauerstoffgabe?
- Gestaltung
des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann sich der Betroffene z.B. noch gut
selbst beschäftigen? Pflegt er noch selbst seine sozialen Kontakte?
Für jeden
der sechs Bereiche vergeben die Gutachter je nach dem Grad der Selb-ständigkeit
Punkte, die gewichtet und aufaddiert werden und sodann die Zuweisung eines
Pflegegrads ermöglichen. Für jeden Pflegegrad ist eine Spanne an Punkten
definiert. Dabei gilt: Je höher die Punktzahl ist, desto höher ist die
Beeinträchtigung und der entsprechende Pflegegrad.
Pflegeversicherte
mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch
Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen
professionellen ambulanten Pflegedienst. Da sie ihr Leben meist noch sehr selb-ständig
meistern, benötigen sie i. d. R. so gut wie keine Unterstützung von Ange-hörigen
oder von professionellen Pflegekräften.
Pflegeversicherte
mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den neuen vereinheit-lichten „Entlastungsbeitrag“ von
monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungs-leistungen ihrer
Pflegekasse (bisher in der Regel 104 Euro, in besonderen Fällen 208 Euro). Damit können sie zum Beispiel an
einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teil-nehmen, die sie geistig
und körperlich aktiviert, einen Alltagsbegleiter z.B. für Gespräche oder
Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlen, oder Haushaltshilfen engagieren,
die ihnen etwa beim Putzen der Wohnung helfen oder beschwerliche Hausarbeiten
wie die Gardinenwäsche übernehmen.
Hilfsbedürftige
mit Pflegegrad 1 haben keinen generellen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie
etwa nach einem Klinikaufenthalt noch vorübergehend auf professionelle Pflege
angewiesen sind, bis sie wieder nach Hause können. Die Pflegekasse bezahlt
dafür erst ab Pflegegrad 2 entsprechende Leistungen in Höhe von 1.612 Euro pro
Jahr für maximal 28 Tage.
Personen mit
Pflegegrad 1 können sich die Kosten der Kurzzeitpflege aus der Pflege-versicherung
lediglich über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) erstatten lassen. Das Budget von
125 Euro reicht allerdings für eine stationäre Kurz-zeitpflege nur etwas mehr
als 1 Tag monatlich, kostet doch ein durchschnittlicher Kurzzeitpflegetag derzeit
zwischen 80 bis 120 Euro.
Allerdings
hat der Gesetzgeber erkannt, dass es hier eine Regelungs- bzw. Ver-sorgungslücke
gerade für solche Personen gibt, die aus dem Krankenhaus entlassen werden,
jedoch noch nicht „rehafähig“ sind und auch kein soziales Umfeld zur häus-lichen
Pflege haben. Deshalb gibt es seit 01.01.2016 im Rahmen des sog. Kranken-hausstrukturgesetzes
einen Anspruch gegenüber der Krankenversicherung nach § 37 Abs. 1a und 39c SGB V auf sog. Überleitungspflege – eine
erweiterte Haushaltshilfe – aber auch konkret auf Kurzzeitpflege. Und zwar
analog den Regelungen der Pflege-versicherung, d. h. für maximal 4 Wochen bzw.
1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Versicherte
mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zuschüsse zur Verhinde-rungspflege bei Urlaub oder Krankheit
ihrer pflegenden Angehörigen.
Wenn
Versicherte mit Pflegegrad 1 das Angebot der Tages- oder Nachtpflege nutzen
möchten, müssen sie dies weitgehend aus eigener Tasche bezahlen. Sie können
lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür
nutzen. Daneben besteht kein Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre
Pflege.
Zusätzlich
haben Versicherte mit Pflegegrad 1 Anspruch auf folgende Leistungen, sofern sie
zuhause versorgt werden:
1. Zuschuss für Wohnraumanpassung:
Für die
altersgerechte Wohnraumanpassung wie z.B. den Einbau eines Treppen-lifts oder den Umbau von der Wanne zur Dusche können Hilfsbedürftige mit
Pflege-grad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro ihrer Pflegekasse
beanspruchen. Dieser Zuschuss steht Pflegebedürftigen einmalig für alle
Maßnahmen der Barriere-reduzierung zu. Sollte sich der Hilfebedarf einmal
ändern, so kann der Zuschuss u. U. erneut gewährt werden.
2. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittekl
Menschen mit
Pflegegrad 1 haben Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflege-hilfsmittel.
So erhalten sie
- Zuschüsse für Anschluss und
Betrieb eines Hausnotrufsystems, ein sog. technisches
Pflegehilfsmittel (monatlich 18,36 Euro und zusätzlich einmalig 10,49
Euro),
- die Pauschalförderung von zum Verbrauch bestimmten
Hilfsmitteln von
monat-lich 40 Euro, und
- medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die im jeweiligen Hilfsmittel-verzeichnis & Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung gelistet sind.
3. Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
4. Kostenlose Beratung und
Beratungsbesuche:
Versicherte
mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf die Beratung z. B. für die bessere
pflegerische Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Auch die not-wendigen
regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte (vgl. § 37 Abs. 3
SGB XI – Pflegeversicherungsgesetz) bezahlt die Pflegekasse.
5. Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs:
Die
Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung erhalten höchstens vier Versicherte mit
mindestens Pflegegrad 1 auch, wenn sie in eine ambulant betreute Wohngruppe
oder Senioren-Wohngemeinschaft (WG) einziehen. Zusätzlich
stehen maximal vier Bewohnern jeweils ein einmaliger Einrichtungszuschuss von
2.500 Euro und ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer
Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.
Gesonderte
Anträge auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel müssen Versicherte
mit Pflegegrad 1 ab 2017 nicht mehr an ihre Pflegekasse richten, wie es bisher
verlangt wurde. Die von Gutachtern empfohlenen Hilfsmittel gelten künftig auto-matisch
als beantragt, wenn die Betroffenen oder ihre Betreuer damit einverstanden
sind. So steht es in den neuen Begutachtungsrichtlinien des Spitzenverbandes
Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Senioren,
die bislang ohne anerkannte Pflegestufe in einem Pflegeheim wohnen, müssen die
kompletten Kosten selbst tragen. Sofern sie selbst nicht genug eigene
finanzielle Mittel haben, können sie einen Antrag beim Sozialamt auf „Hilfe zur
Pflege“ stellen und dadurch bis zu 1.000 Euro pro Monat und mehr erhalten. Ab
01.01.2017 erhalten diese Senioren voraussichtlich Pflegegrad 1 und damit
Anspruch auf 125 Euro als „Entlastungsbetrag“ von der Pflegekasse. Durch diesen einheitlichen
Zuschuss entfällt jedoch Stand heute ihr Anspruch auf die „Hilfe zur Pflege“
vom Sozialamt, so dass viele Bewohner die Heimkosten vermutlich nicht mehr
selbst tragen können und im schlimmsten Fall gezwungen werden, aus dem
Pflegeheim auszuziehen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Lücke
schnellst-möglich geschlossen wird. Informieren Sie sich daher rechtzeitig beim
zuständigen Sozialamt!
Gerade
ältere Menschen, die unter wenigen Krankheitssymptomen oder leichter Demenz
leiden, noch weitgehend selbstständig und kaum auf fremde Hilfe angewiesen
sind, werden ab 2017 von der bisher größten Pflegereform, dem Pflegestärkungsgesetz
II (PSG II) profitieren. Denn bislang erhielten sie keinerlei Leistungen der
Pflegeversicherung.
Experten
schätzen, dass sich die Zahl der Leistungsempfänger künftig schrittweise um
500.000 Menschen erhöht, weil vielen aufgrund ihrer nachgewiesenen geringfügig
beeinträchtigten Selbstständigkeit der Pflegegrad 1 dann erstmals zuerkannt
wird.
Quelle 7:
Als Senioren-Assistentin
betreuen Sie Senioren in ihrem vertrauten Zuhause. Sie sind Gesprächspartnerin,
Begleiterin und Beraterin. Sie helfen älteren Menschen, ihre sozialen Kontakte
zu erhalten oder zu erweitern und sichern ihnen damit die Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben in der Kommune.
1. Kommunikation
- Sie hören zu und sprechen über Lebensfragen und
alles, was alte Menschen bewegt.
- Sie frischen Erinnerungen alter Menschen auf,
steigen in deren Welt ein und sortieren und bewerten vergangene
Lebensereignisse.
- Sie lesen vor und trainieren nebenbei das Gedächtnis.
2. Hilfe und Rat
- Sie planen und kaufen gemeinsam ein.
- Sie geben Tipps für eine gesunde Ernährung und
Gesundheitsvorsorge.
- Sie unterstützen bei Behördengängen und helfen
beim Ausfüllen von Formu-laren.
- Sie unterstützen und fördern das Arbeiten mit
modernen Kommunikations-mitteln wie Internet und Mobilgeräten.
- Sie beraten beim Kauf solcher Geräte.
3. Die Begleitung
- Sie begleiten Besuche beim Arzt, bei Therapien
oder ins Krankenhaus.
- Sie sind Begleitung ins Lieblingsrestaurant.
- Sie besuchen gemeinsam Kino, Theater oder Konzert
und sind bei der Auswahl von Veranstaltungen behilflich.
- Sie begleiten bei Trauerfeiern von verstorbenen Familienangehörigen oder Freunden.
4. Information und
Beratung
- Sie informieren über Vorsorgeuntersuchungen,
besprechen Fragen zu Erbschaft und Testament (keine Rechtsberatung!) und
erarbeiten, wenn nötig, eine Patientenverfügung.
- Sie beraten bei Pflegethemen und der Auswahl
altersgerechter Wohnmög-lichkeiten.
- Sie vermitteln professionelle Hilfe bei außergewöhnlichen Notfällen und in Krisen.
5. Organisieren und
planen
- Sie organisieren und planen mit bei
Festlichkeiten wie runden Geburtstagen, Hochzeitsjubiläen o.ä.
- Sie planen Reisen und Ausflüge und unterstützen
solche Vorhaben.
- Sie beraten und suchen nach passenden sozialen
Kontakten wie Vereinen, Selbsthilfegruppen, Tanzpartnern, Kochkursen o.ä.
- Sie organisieren und planen mit bei Umzügen,
Ortsveränderungen oder Ver-kleinerungen des Haushalts.
Quelle 8:
Wir unterstützen
Sie bei der Vermittlung. Sie können z.B. ihr Profil in unser Vermitt- lungsportal www.die-senioren-assistenten.de einstellen. Ute Büchmann hat 2009
diese Webseite eingerichtet, um für
Senioren und deren Angehörige das Suchen und Finden von Senioren-Assistenten zu
erleichtern. Senioren und Angehörige können dieses Portal kostenlos nutzen. Und
auch für Senioren-Assistenten sind der Eintrag des Profils und die eigene
Webseitenadresse kostenlos.
Quelle 9:
Seniorenbetreuung ist
ein Thema, mit dem fast jede Familie eines Tages konfrontiert wird. Speziell im
Alter fühlen sich betagte Menschen in den eigenen vier Wänden am wohlsten.
Wir von die
Seniorenbegleiter möchten für Sie und Ihre Angehörigen da sein, wenn es
um die Begleitung und Betreuung zu Hause geht.
Vielleicht fällt Ihnen
immer öfter auf, dass Ihre Mutter verwirrt ist und wichtige Daten oder
Tabletten durcheinander bringt. Oder dass Ihr Vater immer weniger Freude an
einst geliebten Aktivitäten hat. Vielleicht ist Ihre Großmutter an Alzheimer
oder Demenz erkrankt und braucht zunehmend Aufmerksamkeit, die Sie ihr aufgrund
eigener beruflicher und familiärer Verpflichtungen nicht ausreichend geben
können.
- Haben Sie bereits an ein Altersheim, Pflegeheim, ans betreute Wohnen oder an einen ambulanten Pflegedienst für Ihre Angehörigen gedacht?
- Sollen Ihre Angehörigen so lange als möglich zu Hause leben?
- Möglicherweise müssen Sie neben Familie, Beruf und Haushalt die Pflege eines betagten Angehörigen bewältigen und stoßen dadurch an Ihre physischen und psychischen Grenzen?
- Oder Sie sorgen sich um die Sicherheit Ihrer Eltern oder Großeltern, die zu Hause leben?
- Die Seniorenbegleiter entlasten Sie durch zahlreiche Dienstleistungen, die wir bei Ihren Angehörigen daheim erbringen. Dabei richten sich unsere Mit-arbeitenden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Unsere Seniorenbegleiter
kommen alle aus dem Großraum Stuttgart/Tübingen/Reut-lingen, sind bei uns fest
angestellt und damit sozial- und haftpflichtversichert. Sie sind einfühlsam,
zuverlässig, sorgfältig ausgewählt und werden von uns geschult.
Wir sind zugelassen bei
allen Kranken- und Pflegekassen und können unsere Leistungen mit diesen
abrechnen.
Unsere
Betreuungsleistungen für Senioren:
Gesellschaft |
Aktivierung
Wir leisten Ihnen
Gesellschaft, lesen vor, hören gemeinsam Ihre Lieblingsmusik, spielen mit Ihnen
Karten, „Scrabble“ oder „Mensch ärgere Dich nicht“, erzählen mit Ihnen, schauen
zusammen Fotoalben an oder verbringen mit Ihnen einen gemütlichen Fernsehabend.
Wellness | Wohlbefinden
Wir unterstützen Sie bei
Bedarf bei der Körperpflege. Ebenso organisieren wir für Sie einen Fußpfleger
oder einen Friseurtermin bei Ihnen zu Hause.
Hauswirtschaft |
Alltagsorganisation
Wir erledigen für Sie
leichte Hausarbeiten wie Aufräumen, Richten des Bettes und Wechsel der
Bettwäsche, wir übernehmen das Waschen und Bügeln der Wäsche, das Staubwischen
und –saugen, das Ab- und Aufhängen von Gardinen, wir entsorgen den Hausmüll und
das Altpapier.
Ernährung | Zubereitung
Wir unterstützen Sie bei
der Zubereitung von kalten oder warmen Mahlzeiten, kochen für Sie Ihr
Lieblingsessen, backen mit Ihnen und für Sie, helfen bei der Vorbereitung von
Einladungen in Ihrem Zuhause, damit Sie wieder gerne Gäste haben.
Holen und Bringen |
Alltagshilfe
Wir holen für Sie
Rezepte vom Arzt und holen Ihnen die Medikamente aus der Apotheke. Wir gehen
Einkaufen oder zur Post, holen die Wäsche aus der Reinigung, machen
Behördengänge.
Begleitung | Termine
Wir begleiten Sie zum
Arzt, zum Frisör, beim Einkaufen, Spazierengehen oder beim Stadtbummel, beim
Besuch von Freunden, beim Gang zum Friedhof.
Freizeit |
Unternehmungen
Wir besuchen mit Ihnen
Cafés oder Restaurants, Vorträge und Lesungen, begleiten Sie in die Oper, ins
Theater oder ins Konzert, ins Kino und auf Reisen. So kommen Sie auch abends im
Dunkeln oder im Winter bei Glätte sicher und gut wieder nach Hause.
Haustier | Hund, Katz
& Co.
Wir kümmern uns um Ihre
Katze, führen Ihren Hund spazieren, reinigen den Käfig Ihres Kanarienvogels und
bringen Ihr Tier auch zum Tierarzt.
Zu unserem Leistungsumfang gehört auch immer eine Beratung
im Vorfeld, bei der wir mit Ihnen die Finanzierungsmöglichkeiten durch die
gesetzlichen Kostenträger (Kranken- und Pflegekassen) durchsprechen.
Des
weiteren unterstützen wir Sie mir unserem erfahrenen Team gerne bei der Beantragung
von Leistungen oder einem Pflegegrad. Sprechen Sie uns einfach an.
Was eine stundenweise Seniorenbetreuung wert ist
Unsere Preisgestaltung ist mit den Kranken- und Pflegekassen abgestimmt und vertraglich vereinbart. Eine Stunde Seniorenbetreuung
liegt bei ca. 30.- €. Gerne unterbereiten wir Ihnen auf Basis
Ihrer persönlichen Gegebenheiten ein individuelles Angebot.
Bitte bedenken Sie, dass all unsere Mitarbeitenden sozialversicherungspflichtig bei uns angestellt sind. Es werden Steuern bezahlt, sie sind unfall- und haftpflichtversichert und müssen von dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt hier in unserer Region bestreiten können.
Quelle 10:
Was ist ein „Alltagsbegleiter in der Altenhilfe“?
Wir müssen feststellen, dass es in unserer heutigen Zeit immer mehr ältere
Menschen gibt, die zu zweit oder alleine zuhause in ihren eigenen vier Wänden
leben. In Deutschland gab es 2005 ca. 1,5 Millionen Demenzkranke, davon 71.000
in Hessen und 16.000 Neuerkrankungen. Mit 60 Jahren ist jeder 20. betroffen und
mit 80-90 Jahren jeder 3.
Diese Menschen versuchen so gut es geht, ihren Alltag zu bewältigen und ihr Leben bestmöglich zu gestalten. Die Betreuung von Menschen mit Demenz in den her-kömmlichen Altenhilfestrukturen kommt zunehmend an die Grenzen der Belastbarkeit von Angehörigen und Mitarbeiter/-innen der Pflegedienste, denn ein an Demenz Erkrankter lebt in seiner eigenen Welt und reagiert oft unvorhersehbar. Sein spontanes Benehmen liegt häufig außerhalb unserer sozialen Normen, diese Menschen brauchen unsere Unterstützung.
Betreuung brauchen auch die Menschen, die alleine sind und versuchen, mit dem Alltag zurecht zu kommen. Die täglichen Anforderungen reduzieren sich zwar, aber gerade die kleinen Dinge sind für viele kaum zu bewältigen, denn Krankheit, Multi-morbidität und Pflegebedürftigkeit führen oft zu unüberwindbaren Schwierigkeiten.
Gerade in diesem Bereich, zusätzlich zu der Unterstützung durch Pflegedienste und Ärzte, die eine medizinisch-pflegerische Versorgung sicherstellen, wird eine psycho-soziale Betreuung - eine Alltagsbegleitung - immer wichtiger. Hier wird durch den qualifizierten Alltagsbegleiter eine Lücke in der derzeitigen Betreuungssituation von Menschen mit und ohne Demenz geschlossen. Ein wohltuendes Gespräch, eine beratende Tätigkeit oder kleinere Unternehmungen im Alltag und vieles mehr sind unter anderem die Aufgaben-gebiete eines Alltagsbegleiters.
Ich verstehe mich und meine Tätigkeit als Alltagsbegleiter als wichtige Ergänzung zu den Aufgaben von Pflegediensten. Hierbei geht es nicht um Konkurrenz, sondern darum, die Lebensqualität älterer Menschen und deren Angehöriger zu verbessern.
Ziel ist es, die älteren Menschen zu aktivieren und zu motivieren, um wieder am sozialen Leben teilzunehmen.
Das ist für mich ein Ansatzpunkt,
eine Perspektive und Basis mit den ambulanten und stationären Pflegediensten
zusammen arbeiten zu können.
Die in vielen Bundesländern ausgebildeten Alltagsbegleiter sind besonders für die Alltags-gestaltung, die Begleitung und Betreuung von älteren und gerontopsychiatrisch veränderten Menschen (Demenz) ausgebildet, entlasten und unterstützen fachlich und qualifiziert Demenzkranke, die mit ihren Angehörigen oder alleine zu Hause leben, einige Stunden in der Woche. Dadurch entstehen für den oder die Angehörigen ebenfalls Freiräume.
Denn eine fachliche und qualifizierte Betreuung von demenzkranken Menschen ist nicht gleichzusetzen mit einer Beaufsichtigung durch vermitteltes, günstiges und unqualifiziertes Personal. Dieses Wissen und vieles mehr habe ich mir in einer Ausbildung als „Alltagsbegleiter in der Altenhilfe“ des Institutes Inversa Beratung - Psychotherapie und Bildung in Taunusstein angeeignet.
Des weiteren habe ich im Rahmen der Ausbildung eine Hospitation im Seniorenpark Carpe Diem in Niederselters in den Bereichen Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung absolviert, wodurch ich zusätzliche Erkenntnisse erlangte. Durch eine Prüfung und Zertifizierung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Wiesbaden habe ich offiziell den Titel „Alltagsbegleiter in der Altenhilfe“ erhalten. Weitere spezielle Ergänzungskurse sind vom Institut Inversa in Planung und werden von mir als zusätzliche Weiterbildung besucht.
Die Lehrgangsinhalte der Ausbildung „Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe“ umfassen
- Basiswissen Gerontopsychiatrie
- Verstehender Umgang
- Kommunikation und Teamentwicklung
- Pflegekompetenz (Grundlagen)
- Hauswirtschaft
- Recht
Die möglichen Tätigkeitsfelder für Alltagsbegleiter/in befinden sich in der
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Stationäre Pflege (Wohngruppen / Hausgemeinschaften)
- Ambulante Pflege in Privat Haushalten
Die möglichen Aufgaben eines Alltagsbegleiter/in umfassen
- Sozial- Betreuerische Begleitung von älteren Menschen und Menschen mit Demenzerkrankung.
- Individuelle Entlastung der pflegenden Angehörigen.
- Eine Verbesserung des Wohlbefindens der Betroffenen und deren Angehörige, und der Unterstützung der ambulanten Versorgung zuhause.
- Des weiteren unterstützen Alltagsbegleiter bei der Aufklärung der Angehörigen über den Umgang und das Krankheitsbild Demenz, Parkinson und Schlaganfall und beim Them Vorsorgevollmacht, Pflegevollmacht.
- Unterstützung für alleinstehende Menschen ohne soziale Kontakte, mit ihnen gemeinsam Mahlzeiten bereiten, Begleitung bei Einkäufen und Freizeitaktivitä-ten, alte Hobbys wieder aufleben lassen,Zuhören, Vorlesen, gemeinsam etwas tun.
- Beschäftigungsangebote speziell und individuell erstellen für Menschen mit Demenz. (Lebens-, Freizeit-und Alltagsgestaltung).
- Durch Biografiearbeit vorhandene Fähigkeiten erkennen und den Menschen hierbei fördern, aktivieren und motivieren.
- Hilfe bei der Sturzprophylaxe und Wohnraumgestaltung.
- Unterstützung der Städte und Gemeinden zum Aufbau von geplanten Hilfssystemen für Senioren.
Die Leistungen eines Alltagsbegleiters werden teilweise von der
Pflegeversicherung bezahlt, wenn bei einer Diagnose Demenz festgestellt wird
und die Angehörigen einen Anspruch auf Pflegeleistungen aus dem
Ergänzungsgesetz §45b Sozialgesetzbuch (SGB) XI haben. Eine Verrechnung
über Verhinderungspflege oder über Leistungen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes
ist möglich.
Somit ergibt sich für ältere und Demenzkranke Menschen und deren Angehörigen eine Versorgung in der Häuslichkeit und ermöglicht ihnen ein selbstbestimmtes Leben solange wie möglich zuhause zu führen. Demenzkranke müssen den Gesunden nicht nur Last sein, sondern können auch eine Quelle der Bereicherung sein.
DAK-Pflegereport
Drei Viertel der Patienten sterben nicht Zuhause
Die meisten Menschen in Deutschland wollen zuhause sterben - tatsächlich sterben aber drei von vier im Kranken-haus oder Pflegeheim. Das geht aus einer neuen Studie der Krankenkasse DAK-Gesundheit hervor, die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde. Demnach wollen nur 6 Prozent der Deutschen im Krankenhaus oder Pflegeheim sterben, 16 Prozent im Hospiz und 60 Prozent im Kreis der Familie.
Drei Viertel der Patienten sterben nicht Zuhause
[...] "Diese Ergebnisse lassen eine ausgeprägte Skepsis gegenüber der palliativen Versorgung in Kliniken und Heimen erkennen", erklärte Herbert Rebscher, Vorstands-vorsitzender der DAK-Gesundheit. Wie der Pflegereport 2016 weiter zeigt, hängen die Gründe dafür mit Erfahrungen über den Tod anderer Menschen wie Angehöriger im Krankenhaus zusammen: Das Bild von Sterbenden, angeschlossen an Maschinen und zum Zeitpunkt des Todes allein, schreckt ab.
Den Zahlen zufolge war dies im Krankenhaus bei jedem Fünften, im Pflegeheim sogar bei jedem Dritten der Fall. Im Hospiz waren es 15 Prozent, die zum Zeitpunkt des Todes niemanden bei sich hatten. Zu Hause waren es nur 7 Prozent.
Den Zahlen zufolge war dies im Krankenhaus bei jedem Fünften, im Pflegeheim sogar bei jedem Dritten der Fall. Im Hospiz waren es 15 Prozent, die zum Zeitpunkt des Todes niemanden bei sich hatten. Zu Hause waren es nur 7 Prozent.
[...] "Der DAK-Pflegereport zeigt eine große Bereitschaft, Pflege auch bis zum Tod zu übernehmen. Doch dafür bedarf es verlässlicher Strukturen vor Ort", sagte der Pflege-experte Thomas Klie, zuständig für die Studie.
Ein weiteres Problem: Krankenhausaufenthalte sind teuer und belasten das Solidarsystem. Wie die DAK-Gesundheit mitteilte, wurden von etwa 60.000 gestorbenen Versicherten, die vor ihrem Tod pflegebedürftig waren, 64 Prozent kurz vor ihrem Tod in einer Klinik versorgt. Ein solcher Aufenthalt kostet im Schnitt knapp 9000 Euro. Die vielen prämortalen Kranken-hauseinweisungen widersprächen dem Grundsatz der Pflegeversicherung "ambulant vor stationär". "Man kann davon ausgehen, dass viele davon vermeidbar sind", sagte Rebscher. Das 2015 beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz müsse dringend umgesetzt werden, um die Versorgung vor allem im häuslichen Rahmen zu verbessern.
Ein weiteres Problem: Krankenhausaufenthalte sind teuer und belasten das Solidarsystem. Wie die DAK-Gesundheit mitteilte, wurden von etwa 60.000 gestorbenen Versicherten, die vor ihrem Tod pflegebedürftig waren, 64 Prozent kurz vor ihrem Tod in einer Klinik versorgt. Ein solcher Aufenthalt kostet im Schnitt knapp 9000 Euro. Die vielen prämortalen Kranken-hauseinweisungen widersprächen dem Grundsatz der Pflegeversicherung "ambulant vor stationär". "Man kann davon ausgehen, dass viele davon vermeidbar sind", sagte Rebscher. Das 2015 beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz müsse dringend umgesetzt werden, um die Versorgung vor allem im häuslichen Rahmen zu verbessern.
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