Sonntag, 26. Februar 2017

Unterstützungsangebote für Senioren

ULRICH LANGE
24.01.2017 | 20:29

Zwischen Markt und Lücke

Alltagshilfe für Senioren | Senioren sollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Das spart Pflegekosten. Doch hierzu bedarf es zusätzlicher Unterstützungs-angebote.


Fakten

Auf 2,9 Millionen ist nach neuesten Berechnungen des Statistischen Bundesamts die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland gestiegen.
  • Etwa drei Viertel (2,08 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt, die meisten davon allein von Angehörigen. Das betraf knapp 1,4 Millionen. Bei rund 692.000 der Menschen, die zu Hause gepflegt wurden, geschah das mit Hilfe ambulanter Pflegedienste.
  • Gut ein Viertel (783.000) der Pflegebedürftigen lebten in Pflegeheimen. Im Vergleich zu 2013 stieg die Zahl der in Heimen vollstationär betreuten Menschen eher unterdurchschnittlich um 2,5 Prozent oder 19.000 - im Vergleich zu 2001 sind es allerdings 192.000 mehr, was einem Anstieg um ein Drittel entspricht. Deutlich zugenommen hat die Pflege zu Hause um 11,6 Prozent oder 215.000 zwischen 2013 und 2015, was auch auf die zahlreichen Reformen der Pflegeversicherung zurückzuführen ist.
  • Im Schnitt betreute ein Pflegedienst 52 Pflegebedürftige. Von den rund 13.300 ambulanten Diensten waren etwa zwei Drittel in privater Trägerschaft. Ein Drittel hatte einen freigemeinnützigen Träger, wozu etwa Diakonie und Caritas zählen. Insgesamt arbeiteten bei den Pflegediensten rund 356.000 Beschäftigte, die Mehrheit davon in Teilzeit. Das entspricht dem Statistikamt zufolge etwa 239.000 Vollzeitstellen. Von den 2,9 Millionen Pflegebedürf- tigen wiesen etwa 1,2 Millionen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz auf.
  • Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Pflegebedürftigen unter den Seniorinnen und Senioren. Im Jahr 2015 waren laut Statistischem Bundesamt 83 Prozent der Pflegebe-dürftigen 65 Jahre und älter, 37 Prozent sogar mindestens 85 Jahre alt.


Hilfsbedürftig vor der Pflegebedürftigkeit

Weisen aber nun alle, die nicht bereits eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad beantragen könnten, wirklich noch eine uneingeschränkte Alltagskompetenz auf? Die Antwort kann sich im Grunde jeder selbst geben, der sich vor Augen führt, wie der Alterungsprozess gewöhnlich verläuft, nämlich schleichend. Ganz gewöhnliche Verrichtungen des Alltagslebens, die früher nicht der Rede wert waren, werden mit den Jahren zunehmend mühsamer. Und plötzlich stellt man fest: Schwer Tragen, auf eine Leiter Steigen, stundenlanges Schneeschippen oder Holzsägen, fummelige Wartungsarbeiten am Rasenmäher oder PKW - das alles lässt man doch lieber bleiben. Ein unglücklicher Sturz hinterlässt leicht erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit. Die Kräfte lassen allgemein nach. Vielleicht trübt sich sogar dauerhaft die Stimmung ein. Man ist ohne Antrieb und schnell erschöpft. Und schon ist sie da, die Hilfsbedürftigkeit. Von der Pflegeversicherung bekommt man jedoch nichts. Da müsste es erst noch viel schlimmer kommen.

Ältere Menschen mit hohen Altersbezügen oder Angehörigen, die sich finanziell engagieren (können), sind dabei nicht die Hauptsorge. Sie sind in der Lage, notfalls Handwerker zu beauftragen oder eigene Hilfskräfte einzustellen, die Haus oder Wohnung putzen, den Garten pflegen usw. Doch was ist mit der wachsenden Zahl derer, die aufgrund von Niedriglöhnen, Hartz IV- bzw. ALG II-Bezug, Krankheit, unterbrochener Erwerbsbiografien usw. (darunter zwangsläufig viele pflegende Angehörige, die erzwungenermaßen auf Teilzeit gehen oder ganz aus dem Beruf aussteigen!) in Altersarmut fallen? Eine im Jahr 2008 veröffentliche Untersuchung des Hessischen Sozialministeriums mit dem Titel "Haushaltsnahe Dienstleistungen in Hessen - Bedarfsanalyse bezogen auf Haushalte älterer hilfs- bzw. pflegebedürftiger Personen" bemerkt hierzu (vgl. S. 2):

>> Der Verweis auf eine im Durchschnitt nicht unerhebliche Verbesserung der Einkommenssituation von Haushalten älterer Personen darf dennoch nicht darüber hinweg täuschen, dass sich auch hier einkommensschwache Teilgruppen – bspw. allein lebende Frauen in hohen Altersstufen – finden, bei denen es eine besondere letztlich sozialpolitische Herausforderung ist, entsprechende ergänzende Unterstützungsangebote zugänglich zu machen.4 <<

Versorgungslücke

Die vorerwähnte Bedarfsanalyse Haushaltsnahe Dienstleistungen...unterscheidet deutlich zwischen im engeren Sinne Pflegebedürftigen (die natürlich immer auch unter den Begriff der Hilfsbedürftigkeit fallen) und Hilfsbedürftigen im Sinne von noch nicht Pflegebedürftigen. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Gruppen geschieht streng formal. Und damit beginnt das Problem, dass Hilfsbedürftigkeit außerhalb von Pflegebedürftigkeit nur noch unzureichend wahrgenommen wird und aus dem Fokus der notwendigen Daseinsvorsorge verschwindet. Die o.g. Studie führt hierzu in ihrer Einleitung aus:

>> Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde zwar ein wesentlicher Beitrag zur rechtlichen und finanziellen Absicherung des Risikos einer Pflegebedürftigkeit geleistet. Der ihr zugrunde liegende Begriff der Pflegebedürftigkeit ist im Kern jedoch funktional und defizitbezogen und kann daher insbesondere alltagsergänzende, an den individuellen Bedürfnissen hilfs- oder pflegebedürftiger Menschen orientierte Leistungen nicht in einem ausreichenden Umfang berücksichtigen. Gerade im Bereich haushalts- und lebensweltnaher Dienstleistungs- und Betreuungsangebote, zu denen Reinigungsarbeiten wie Kommunikations-angebote zählen, können Lücken entstehen, die die Selbständigkeit gefährden, die Lebensqualität einschränken und ein Leben in einem häuslichen, selbst bestimmten Umfeld erschweren. <<

Zum einen wird hier anerkannt, dass unter der politischen Prämisse, nicht zuletzt aus Kostengründen dem Wunsch der meisten Senior_Innen und ihrer Angehörigen zu entsprechen, möglichst lange in der eigenen häuslichen Umgebung wohnen zu bleiben, eine Lücke entstanden sei, die "alltagsergänzende, an den individuellen Bedürfnissen hilfs- oder pflegebedürftiger Menschen orientierte Leistungen" betrifft. Zum anderen aber geht man allzu leicht über die Tatsache hinweg, dass der Begriff der Pflegebedürftigkeit, wie er dem Pflegegesetz zugrunde liegt, trotz aller Defizitbezogenheit ja spätestens mit der letzten Pflegereform leicht auf die hier genannten Gefährdungen der Selbständigkeit und Lebensqualität hätte ausgeweitet werden können. So wäre es z.B. naheliegend gewesen, durch Ausdehnung der Pflegestufe Null auf den Kreis derer, die zumindest eine teilweise eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen, ohne dement oder ständig auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, die Inanspruchnahme so genannte Alltagsbegleiter auf Kosten der Pflegekasse zu ermöglichen. Man hat dies wiederum nicht getan, um die durch das Pflegestärkungsgesetz 2017 bedingten Kostensteigerungen zu deckeln, und spart damit gleich zweimal zu Lasten der nicht vom Begriff der Pflegebedürftigkeit im engeren Sinne erfassten Hilfsbedürftigen: Zum einen entlastet man Pflegekassen und Sozialetats von den Aufwendungen für die stationäre Pflege, die selbst alleinstehende Senioren mit beginnenden Einschränkungen der Alltagskompetenz so lange wie möglich zu vermeiden suchen, aber eigentlich mangels familiärer Unterstützung in Anspruch nehmen müssten, um nicht zu verwahrlosen oder erhebliche Einbußen an Lebensqualität zu erleiden. Zum anderen entfallen selbst die erheblich niedrigeren Ausgaben für ambulante "alltags-ergänzende Leistungen", die außerhalb der aktuell geltenden Anspruchsvoraussetzungen (Pflegebedürftigkeit) liegen.

In diesem Zusammenhang stellt sich automatisch die Frage, ob überhaupt eine ausreichende Zahl von geeigneten Kräften zur Verfügung steht, um den Bedarf an Alltagshilfen abzudecken. Gründe, dies in Zweifel zu ziehen, gibt es genügend. Zwar wird dieser Sektor bereits seit geraumer Zeit als neues Geschäftsfeld zum Beispiel für Pflegedienste propagiert und es gibt bereits gewerbsmäßige Agenturen wie das Start-up-Unternehmen "helpling", die - allerdings nur für Senioren mit Pflegestufe - eine Art Komplett-Service inklusive Antragstellung und Abrechnung bei der Pflegekasse anbieten. Spezielle Portale wie www.pflegehilfe.org erleichtern die Betreuer-Auswahl durch die Präsentation mehrerer Agenturen. In Ballungsgebieten scheint die Vermittlung bereits recht zuverlässig zu funktionieren.

Dies gilt jedoch nicht auf dem "platten Land". Hier wird Hilfe im Haushalt bestenfalls und vereinzelt nur über Träger großer Pflegedienste (Diakonie, Caritas) angeboten und das zumeist auch nur im Rahmen erheblicher Pflegebedürftigkeit (Rund-um-die-Uhr-Versorgung). Es ist zu vermuten, dass Betreuungsleistungen unterhalb dieser Schwelle - wenn überhaupt - zu einem hohen Prozentsatz durch Schwarzarbeit abgedeckt werden. Man spricht hier in Pflege-Kreisen - von einem zweiten, dritten oder gar vierten Arbeitsmarkt.

Wie hoch die Zahl derjenigen ist, die - u.U. alleinstehend und daher ohne jegliche familiäre Unterstützung - aufgrund eingeschränkter Alltagskompetenz eigentlich bereits ergänzende Hilfen (zumeist wohl in Form haushaltsnaher Dienstleistungen) brauchten, weiß man nicht. Man kennt nicht einmal die exakte Zahl der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, die keine der ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen oder denen - aufgrund falscher Begutachtung oder unter Missachtung der einschlägigen Richtlinien die entsprechenden Leistungen vorenthalten werden. Alarmierend: Jeder dritte Antrag auf Pflegeleistungen wird zunächst abgelehnt!!! Und dann "beklagt" man, dass das Geld bei den Pflegekassen liegen bleibe! RP-Online stellt hierzu fest:

>> Jedes Jahr steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland. Doch viele Betroffene und deren Angehörige nehmen die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekassen gar nicht oder nur unvollständig in Anspruch. Das gilt insbesondere für die sogenannten "zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen", die beispielsweise mehr professionelle Hilfe bei der Pflege ermöglichen, oder haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufs- oder Putzhilfen umfassen.
So ergab eine Abfrage unserer Redaktion bei den großen Pflegekassen, dass selten mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen auch tatsächlich die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nimmt. Einzig bei der AOK Rheinland, einer der größten Kassen Deutschlands, erhielten im vergangenen Jahr 52,4 Prozent der Anspruchsberechtigten entsprechende Leistungen. Das war aber nur dann der Fall, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut wurden. Bei Pflegebedürftigen ohne professionelle Betreuung, die nur von ihren Angehörigen umsorgt werden, lag die Quote mit 17 Prozent erheblich niedriger. <<

Wie niedrig mag da erst die Inanspruchnahme-Quote bei alleinstehenden Senioren ohne Unterstützung von Angehörigen sein!? Und hier ist ja nur die Gruppe der per definitionem Pflegebedüftigen angesprochen. Wie viele zumindest partiell Hilfsbedürftige ohne die notwendige Unterstützung bleiben, mag man sich gar nicht vorstellen. Unter welchen Umständen leben diese Menschen?

So entlastet sich der deutsche Staat

Wie wir bereits festgestellt haben, ist den für Fragen der Daseinsvorsorge Zuständigen die beschriebene Versorgungslücke keineswegs verborgen geblieben. Es fehlt nur der Wille, deren Schließung als eine öffentliche Aufgabe anzusehen. Die beste Antwort auf ein Problem ist immer eine Lösung, und zwar eine in umfassendem Sinne und aus einem Guss. So denkt man als normaler Mensch und so denkt man zum Beispiel auch in Schweden. Menschen altern nun mal und werden bei Krankheit oder mit vorrückendem Alter zunehmend unterstützungsbedürftig. Und diese Unterstützung wird ganz selbstverständlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - fast ausschließlich der Kommunen - aufgefasst, die sämtliche Phasen des Alterungsprozesses einbezieht. Ab dem 70. Lebensjahr erfolgen flächendeckend kostenlose vorbeugende Hausbesuche, um den eventuellen Hilfebedarf der älteren Menschen festzustellen. Auszug aus dem Bericht "Altenfürsorge in Schweden":
  • >> Etwa 90 Prozent der Altenfürsorge wurde 2005 in kommunaler Regie betrieben. Manche Kommunen haben die Altenpflege an einschlägige Dienstleistungsfirmen übertragen. Einige haben ferner Wahlmöglichkeiten für ältere Menschen bezüglich der häuslichen Pflege und des betreuten Wohnens eingeführt – ausgeübt von kommunalen oder privaten Trägern. Ziel der von den Kommunen ausgeführten Altenpflege ist die Möglichkeit, älteren und behinderten Menschen ein normales und selbstständiges Leben zu gewährleisten. Sie sollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen können.
  • Zu Hause werden den Älteren verschiedene Arten von Unterstützung angeboten. Diese Unterstützung besteht unter anderem aus Essen auf Rädern oder Hilfe beim Putzen und Einkaufen, Sicherheitsalarm und Fahrbereitschaft. Darüber hinaus gibt es Pflege und Betreuung, die vom häuslichen Pflegedienst oder der ambulanten Krankenpflege angeboten wird.
  • Ganze 94 Prozent der über 65-Jährigen Schweden leben weiterhin in normalen Wohnungen und Häusern. Der Anteil sinkt mit zunehmendem Alter. Bei der Planung von Wohnungen und Wohngebieten achten die schwedischen Kommunen darauf, dass auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen dort leben können. Auch sollen die kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen leicht zugänglich sein, damit ältere Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und selbstständig sein können.
  • [...] Bei der Renovierung älterer Häuser wird ein Teil der Wohnungen angepasst, um den Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ältere Personen mit Behinderungen können bei der Kommune eine Beihilfe zur altersgerechten Anpassung der Wohnung beantragen, damit sie weiterhin dort wohnen können. Bei Bewilligung des Gesuchs trägt die Kommune die gesamten Kosten, ungeachtet der finanziellen Voraussetzungen des Antragstellers. Die Beihilfe kennt keine Obergrenze. 2005 betrugen die durchschnittlichen Kosten einer für eine behinderte Person angepassten Wohnung 13.200 Kronen.
  • [...] In Schweden wollen immer mehr Ältere in einer Seniorenwohnung leben. Hierbei handelt es sich um normale Wohnungen für über 55-Jährige. Sie wurden unter dem Aspekt der bestmöglichen Barrierefreiheit geplant. Zum Teil bestehen sie aus Neubauten, während andere wiederum normale Wohnungen sind, bei denen im Zusammenhang mit Umbauten und Renovierungen die Zugänglichkeit verbessert wurde.
  • [...] Der Anpassungsgrad variiert. Die Bewohner solcher Anlagen können zu Hause häusliche und ambulante Pflege erhalten. Zur besseren Sicherheit der Bewohner haben viele solche Wohneinheiten eigene Hausmeister. Auch Gemeinschafts-räume, beispielsweise Küchen mit der Möglichkeit des gemeinsamen Kochens sind vorgesehen.
  • Älteren Menschen, die weiter in ihren eigenen vier Wänden leben, stehen zur Erleichterung mehrere Formen der Unterstützung zur Verfügung. Nahezu alle Kommunen in Schweden haben Essen auf Rädern im Angebot, die an ältere und behinderte Menschen geliefert werden. Fast die Hälfte der Kommunen bietet gemeinsame Mahlzeiten in Tageszentren für Ältere an. Eine geringere Anzahl Kommunen organisiert Kochteams für Ältere in kleineren Gruppen. Kann eine ältere Person nicht mehr den Alltag alleine bewältigen, kann sie von der Kommune eine häusliche Pflege beantragen. Der Umfang dieser Beihilfe wird geprüft.
  • [...] Ältere und behinderte Personen haben Anspruch auf Fahrbereitschaft mit dem Taxi oder einem speziellen Fahrzeug. Dies gilt für Personen, die keine allgemeinen Verkehrsmittel benutzen können. Über die Hälfte der Fahrdienstberechtigten ist über 80 Jahre alt.
  • [...] In den letzten Jahren erfolgte die Einführung mehrerer neuen Formen des präventiven Gesundheitsdiensts für ältere Menschen. Studien haben die guten Auswirkungen solcher Maßnahmen nachgewiesen. Ein Beispiel dafür sind physische Aktivitäten auf Rezept, sowohl als Präventivmaßnahme wie auch als Behandlung. Es wird nicht nur allgemein Bewegung verschrieben, sondern eine bestimmte Art physischer Aktivität, eventuell kombiniert mit der Verabreichung von Arzneimitteln. Ärzte überwachen das Ergebnis.
  • Bei älteren Menschen stellen Körperverletzungen das größte gesundheitliche Risiko dar. Bei älteren Menschen werden ferner umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung von Unfällen durch Stürze durchgeführt. Diese bestehen in Information und Bereitstellung von speziellen „Hilfskräften“ in kommunaler Regie, die den älteren Menschen beispielsweise beim Aufhängen von Vorhängen und Auswechseln von Glühbirnen zu Hause behilflich sind. Eine Pflegegarantie gilt in allen Phasen der Pflege. Alle Pflegebedürftigen sollen beispielsweise innerhalb von sieben Tagen einen Arzttermin erhalten. Eine fachärztliche Behandlung soll nach Überweisung innerhalb von 90 Tagen erfolgen.
  • Ungefähr drei Viertel der Kosten für die Gesundheits- und Krankenpflege werden über Steuereinnahmen finanziert. Staatliche Zuschüsse decken etwa 20 Prozent ab. Die in normalen Wohnungen oder besonderen Wohneinrichtungen ausgeführte Krankenpflege für ältere und behinderte Menschen wird vor allem über die Kommunalsteuer finanziert. Patientengebühren decken gut drei Prozent der Gesamtkosten für die Gesundheits- und Krankenpflege. <<
Dem Denken der deutschen Sozialpolitik zufolge ergibt sich aus der gesamt-gesellschaftlichen Aufgabe der Vorsorge für Lebenssituationen, die früher oder später fast jeden treffen, der nicht schon in jungen Jahren vom Blitz erschlagen oder vom plötzlichen Herztod hinweg gerafft wird, lediglich eine Art Teilkasko mit hoher - schicksalsabhängiger - Selbstbeteiligung. Dies dürfte auf die mentale Verhaftung in jenen finsteren Zeiten zurückzuführen sein, in denen es als Pflicht des Volksgenossen galt, für seine Blutsgemeinschaft Leben und Gesundheit aufzuopfern, und ein verbrecherischer Staat so viele Millionen zu Opfern machte, dass jede Wiedergutmachung über das Symbolische hinaus den Staatsbankrott verursacht hätte. Mit derselben Schäbigkeit, mit der man die Entschädigung von KZ-Opfern so lange verzögerte, bis kaum noch Überlebende vorhanden waren, man Arbeitslosen und Alleinerziehenden die Sozialleistungen kürzte, die Kinderarmut mit einem "Bildungs- und Teilhabepaket" von grotesker Wirkungslosigkeit bekämpfte usw., usw., beutet man auch die Opferbereitschaft von pflegenden Familienangehörigen erst einmal gründlich aus, bevor man "Verbesserungen" einführt, die kaum mehr als Almosen darstellen und einem abgenagten Knochen ähneln, der mit jeder "Stärkung" des Pflegegesetzes nur ein Stück näher an den leeren Futternapf herangeschoben wird. Wer Leistungen beantragt, gilt nicht als Anspruchsberechtigter, sondern als Bittsteller, der sich womöglich zu erschleichen versucht, was ihm gar nicht zusteht. Die hohe Erfolgsquote von Hartz-IV-Klagen und Klagen gegen die Nichtbewilligung von Pflegestufen vor den Sozialgerichten spricht eine beredte Sprache.

Entsprechend heuchlerisch ist es, wenn auch in der bereits zitierten Bedarfsanalyse zu haushaltsnahen Dienstleistungen die Verantwortung für eine unzureichende Inanspruchnahme des Angebots den potenziell Anspruchsberechtigten zugewiesen wird.

Alltagshilfen - Kein Bedarf oder kein Angebot?

Selbst wenn die Verhältnisse so wären wie in Schweden und die Kommunen jedem älteren Menschen, der in seiner Wohnung nicht mehr mit allem zurecht kommt, die notwendige Unterstützung bei geringem Eigenanteil finanzieren würde... Es müsste zunächt einmal geklärt werden, ob einer entsprechenden Nachfrage denn überhaupt ein ausreichendes Angebot gegenüber stünde! Wir zitieren wiederum die Bedarfsanalyse Haushaltsnahe Dienstleistungen...(S. 2):

>> Ambulante Pflegedienste setzen sich bisher nur vereinzelt mit solchen ergänzenden Dienstleistungen auseinander.5 Mit dem Aufbau eines Angebotes haushaltsnaher Dienstleistungen können Pflegedienste jedoch zielgerichtet ihr Leistungsportfolio und damit ihre wirtschaftliche Basis erweitern. Die Passgenauigkeit des eigenen Leistungsangebotes im Hinblick auf den tatsächlichen Bedarf der Haushalte älterer Menschen nimmt zu. Den Pflegediensten ist dann ein nicht unwesentliches Instrumentarium an die Hand gegeben, um sich gegenüber Angeboten der Schattenwirtschaft und des Schwarzmarktes besser behaupten können. Mit dem Aufbau haushaltsnaher Dienstleistungsangebote ist damit auch ein beschäftigungs- bzw. arbeitsmarktpolitischer Impuls verbunden: Es entsteht ein zusätzliches Beschäftigungsfeld mit legalen Beschäftigungsverhältnissen. Systematische Informationen zu dem beschriebenen Untersuchungsfeld liegen bisher insgesamt nur vereinzelt und bezogen auf Hessen überhaupt nicht vor. Insbesondere dem Blick auf die Bedarfslage der Haushalte, in denen ältere Menschen leben, fehlt dabei eine belastbare Datengrundlage.6<<

Allerdings ist seit Drucklegung dieser Einschätzung bereits fast ein Jahrzehnt vergangen. Von fehlender Auseinandersetzung mit diesem Aufgabenfeld kann aktuell jedenfalls nicht mehr die Rede sein. Auf zahlreichen Webseiten begegnen wir immer ähnlichen Beschreibungen:
"Wohnung, Einkauf, Wäsche, Garten – in dieser Hinsicht stellt die Bewältigung des Alltags für viele Menschen eine Belastung dar. Wenn zusätzlich Erkrankungen oder Gebrechlichkeiten vorliegen und die vielen Haushaltsaufgaben nur noch eingeschränkt abgearbeitet werden können, kann auch schon ein wenig Hilfe enorm entlasten."
"Viele Senioren benötigen mit zunehmendem Alter Hilfe im Haushalt und im Alltag. Das bedeutet noch keine pflegerische Betreuung. Es sind eher die kleinen Dinge des Alltags, die mit der Zeit mühsam werden, bei denen sich viele unterstützen lassen möchten: etwa bei der Gartenpflege, beim Hausputz, Einkaufen, Spazierengehen, Behördengängen, Arztbesuchen oder auch bei nötigen Reparaturen. Oft leisten Angehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn solche Alltagshilfe. Doch nicht jeder kann oder will bei Bedarf auf familiäre oder Freundschaftsdienste zurückgreifen. Eine Alternative bieten mobile Hilfsdienste oder ambulante Pflegedienste. Sie erleichtern den Alltag und helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten."
"Sie sind allein und wünschen sich jemanden, der Sie ab und zu beim Spaziergang begleitet? Oder sind Sie pflegender Angehöriger und wünschen sich eine nette Betreuung, die für ein paar Stunden in der Woche nach Hause oder ins Pflegeheim kommt und Ihren Pflegebedürftigen unterhält, mit ihm etwas unternimmt oder ihm einfach etwas vorliest? All dies ist möglich. [...]
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde der Beruf der Betreuungskraft nach § 87b SGB XI geschaffen: Sowohl stationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime als auch teilstationäre Tagespflege-Einrichtungen können seither das sog. zusätzliche Betreuungspersonal einstellen. Derzeit gibt es in Deutschland rund 25.000 Betreuungskräfte, laut Pflegestärkungsgesetz I sollen es in den nächsten Jahren bis zu 45.000 werden. Wer die entsprechende Qualifikation erworben hat, darf sich „Betreuungskraft oder Seniorenbetreuer bzw. Alltagsbegleiter gem. § 87b SGB XI“ nennen. Aber auch in der häuslichen Pflege sind Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte willkommen. Ihre Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt, entweder über die Verhinderungspflege oder im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen."
"Den Ruhestand unbeschwert in den eigenen vier Wänden genießen – das wünschen sich die meisten von uns. Altersbedingte körperliche Einschränkungen führen jedoch häufig dazu, dass Senioren Hilfe im Alltag benötigen.
[...] Seniorenheime haben häufig den Ruf, Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit des Einzelnen zu sehr einzuschränken. Wer körperlich und geistig fit ist und nur in bestimmten Alltagssituationen Hilfe benötigt, möchte sich nicht bevormunden lassen. Aus diesem Grund ist ein Pflegeheim nicht immer die richtige Wahl.
Für solche Menschen hat sich ein neues Berufsbild entwickelt: die Senioren-Assistenten. Diese kümmern sich in erster Linie um die Alltagsorganisation und -gestaltung.
[...] Senioren-Assistenten schließen die Lücke zwischen einer selbstständigen Lebensweise und einem Leben im Pflegeheim. Wenn Angehörige in einer anderen Stadt wohnen oder durch ihren Beruf stark eingebunden sind, sorgen die Assistenten für die nötigen sozialen Kontakte und für die reibungslose Bewältigung des Alltags."
>> Unterstützung und Hilfe im Alltag werden insbesondere für ältere Menschen immer wichtiger. Sie tragen dazu bei, im Alter so lange wie möglich selbstständig in der vertrauten Umgebung leben zu können. Hier setzen Senioren- und Generationenhilfen mit ihren Angeboten an. Sie bieten die Unterstützung, die tragfähige nachbarschaftliche Strukturen in der Vergangenheit geleistet haben. Sie bieten Gemeinschaftsaktivitäten und gestalten mit den Seniorinnen und Senioren das direkte Lebensumfeld in ihrer Kommune mit. Im Rahmen der Seniorenpolitischen Initiative Hessen haben wir von 2012 bis Ende 2014 das Modellprojekt „Aufbau von Senioren- und Generationenhilfen“ durchgeführt. In ausgewählten ländlich geprägten Landkreisen und im Umfeld von Freiwilligenagenturen wurde die Idee der Senioren- und Generationenhilfen bekannt gemacht und interessierte Bürgerinnen und Bürger wurden beim Aufbau ihrer Initiativen begleitet und unterstützt. Senioren- und Generationenhilfen gibt es inzwischen in zahlreichen hessischen Gemeinden. Die vielen Menschen, die sich in diesen Vereinen und Initiativen freiwillig und unentgeltlich engagieren, leisten all das, was Familie, Freunde und gute Nachbarn leisten. Ihre Hilfen bieten das, was vor allem ältere Menschen bei altersbedingten Einschränkungen an Unterstützung brauchen: Fahr- und Besuchsdienste, Begleit- und Einkaufshilfen, handwerkliche Unterstützung oder Gartenhilfen, aber auch beispielsweise eine gemeinsame Mittagstafel. Sie ersetzen dabei keinen Pflegedienst, keinen Handwerksbetrieb und kein Taxiunternehmen. Vielmehr engagieren sich die „nachbarschaftlichen Helferinnen und Helfer“ je nach ihren individuellen Fähigkeiten und Ressourcen. Diese Vereine und Initiativen haben viele Namen. Sie nennen sich „Seniorenhilfen“, „Generationenhilfen“, „Nachbarschaftshilfen“ oder auch „Seniorengenossen-schaften“. Neben den praktischen Hilfen sind die sozialen Angebote, das Miteinander vor Ort, ebenfalls wichtig. Dort, wo sich mehrere Generationen zusammenfinden, wächst die Verantwortung füreinander und auch die Lebendigkeit.<<

Viele schöne Worte. Ob diesen auch konkrete Taten in Form einer Versorgung mit den erforderlichen Dienstleistungen gegenüber stehen, muss jeder Betroffene durch eigene Recherchen feststellen. Meine eigenen hatten jedenfalls ein niederschmetterndes Ergebnis (siehe auch mein Beitrag "Bedrückende Betreuungslücke" in diesem Blog). FAZ-Net beschreibt dagegen einen prosperierenden Mark für neue haushaltsnahe Dienstleistungen:

>> „Das ist eindeutig ein Trend. Es gibt immer mehr kleine Unternehmen, die solche Alltagsdienste anbieten“, sagt ein Sprecher des Verbandes der Ersatzkassen in Hessen (VDEK). Viele ambulante Pflegedienste arbeiteten zudem mit Dienstleistern für die Alltagshilfe zusammen.
Welche Dienstleister Betreuungs- und Alltagshilfe anbieten, erfahren Versicherte auch direkt bei ihrer Pflegekasse. Dort werden Listen mit zugelassenen Anbietern geführt. Um die 300 sind das nach einer Liste der Pflegekasse der IKK in Hessen, davon arbeiten 15 in Frankfurt, unter diesen etablierte Organisationen wie VDK oder DRK, aber auch Einzelunternehmer.
Die Stundensätze werden individuell ausgehandelt und schwanken nach Angaben des Verbandssprechers stark. Er nennt Zahlen zwischen 5 und 55 Euro. <<

Im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit tut sich dennoch ein erhebliches Versorgungsdefizit auf, das für Menschen mit familiärem Rückhalt, Bezieher üppiger Ruhestandsbezüge oder Menschen mit Pflegestufe vielleicht kaum spürbar ist, für die Übrigen aber erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität mit sich bringen kann. Die Schaffung neuer Fachbegriffe für das sich öffnende Tätigkeitsfeld und neuer Berufsbezeichnungen für die dort Tätigen (Haushaltshilfe für Senioren, Betreuungskraft/Alltagsbegleiter_In, Senioren-assistent_In usw.) ändert hieran wenig, zumal auch hier der Mangel vorprogrammiert sein dürfte, weil die neuen Sozialberufe genauso unattraktiv und belastend zu sein scheinen wie die traditionellen Pflegeberufe. Und Senioren ohne Pflegestufe müssen für jede Stunde Hilfe bezahlen.

Gerade den Senioren am Rande der Altersarmut oder den bereits von Altersarmut akut Betroffenen, deren Zahl in den nächsten Jahren - trotz allen Abwiegelns der üblichen Verdächtigen - zu einem Millionenheer anwachsen wird, brauchen andere Lösungen, die preiswert, schnell und praktikabel sind. Ehrenamtliche Aktivpaten, vermittelt von lokalen Freiwilligenagenturen, oder Ehrenamtliche über den Freiwilligendienst aller Generationen (FDAG), deren geringe Kosten z.B. eine Diakoniestation als Einsatzstelle übernimmt, wären interessante Ansätze. Hierbei könnte eine angemessene "Selbstbeteiligung" der Betroffenen, zumindest in Form eigener Aktivitäten (Selbsthilfe und Selbstorganisation) durchaus zur Bedingung gemacht werden!

Die im ehrenamtlichen Bereich immer stärker zutage tretenden Monetarisie-rungstendenzen und die zunehmende Vermarktlichung sozialer Dienstleistungen sind in diesem Zusammenhang allerdings als kontraproduktiv anzusehen. Wenn zum Beispiel gewerblichen Pflegediensten zwecks Entwicklung neuer Geschäftsmodelle angeraten wird (vgl. Broschüre "Pflege komplett" der Hessen-Agentur, Seite 82)

>> Ziel muss sein, mit altersspezifischen Service-, Unterstützungs- und Betreuungsangeboten neue Nachfragegruppen zu erschließen und so die wirtschaftliche Grundlage des eigenen Dienstes zu verbreitern. Damit werden frühzeitig Kundenbindungen manifestiert, die später – wenn notwendig – auch Pflege- und Behandlungsleistungen in Anspruch nehmen werden. [...] Die neuen Dienstleistungsangebote sind in rechtlicher und quantitativer Hinsicht so zu gestalten, dass sie im gegebenen Fall den Status der Freigemeinnützigkeit nicht in Frage stellen. <<

und man dann die Betreiber eines solchen privatwirtschaftlichen Pflegedienstes zugleich als Vorsitzende eines gemeinnützigen Generationenhilfe-Vereins antrifft, kommt schon der Verdacht einer Verquickung von Erwerbsinteresse und Ehrenamt auf.

Abschließend sei noch auf die vielfach bestätigte Erfahrung eingegangen, dass sich der objektive Bedarf an Haushalts- und Alltagshilfen nicht in einer entsprechenden Inanspruchnahme entsprechender Angabote widerspiegele. Dies kann nur bei sehr oberflächlicher Betrachtung als Rechtfertigung dafür dienen, auf die Entwicklung entsprechender Unterstützungsangebote zu verzichten. So wird unter "Pflege komplett" (Seite 74 ff) ausgeführt:

>> Zielorientierte Informations- und Beratungsangebote sind zentrale Voraussetzung für den Aufbau niedrigschwelliger, ergänzender Dienstleistungs-angebote. Sie dienen gerade bei Haushalten mit älteren und hochbetagten Personen dazu, wesentliche Hemmnisse bei der Inanspruchnahme abzubauen. Besondere Bedeutung kommt dem Erstkontakt bzw. der Erstinanspruchnahme zu. Gerade bei Haushalten älterer Menschen gilt es zunächst Vertrauen durch behutsame Kontaktierung aufzubauen. Konnte bei diesen Haushalten eine erste Inanspruchnahme ergänzender Dienstleistungen erreicht werden, fällt die Inanspruchnahme weiterer Angebote deutlich leichter.

Zugang gerade zu Haushalten mit schwierigen, prekären Bedarfslagen ist häufig nur durch aufsuchende Angebote und nur mit einer aktiven Ansprache zu erreichen. Dies macht die Angebote zeit- und personalaufwändig, ist aber, wenn diese Haushalte erreicht werden sollen, unumgänglich. Um Kenntnis von bzw. Kontakt mit diesen Haushalten zu erhalten, sollten Beratungsstellen oder auch Wohnungs-gesellschaften in die aufsuchenden Angebote mit eingebunden werden. <<

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