Sonntag, 7. Mai 2017

Lücken im Betreuungsrecht

Vorsorgevollmachten schützen nicht vor Bevormundung und staatlicher Willkür!



Beunruhigende Tatsachen fördert ein Feature von Egon Koch unter dem Titel "Betreuung unerwünscht - Der Kampf um Selbstbestimmung im Alter" zu Tage (Sendetermin 07.05. 2017 | WDR 5). Wenn ältere Menschen - etwa nach einem Unfall, Schlaganfall o.ä. - auch nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin Hilfe benötigen, müssen sie u.U. damit rechnen, dass Fremde in ihr Leben eingreifen. Jeder Beliebige kann aufgrund eigener Einschätzung und sogar aus reiner nachbarschaftlicher Bosheit ein Betreuungsverfahren "anregen", weil ein alter Mensch nach seiner Beobachtung oder willkürlichen Einschätzung seinen Alltag nicht mehr allein bewältigt. Eine Nachricht (schriftlich oder mündlich) ans zuständige Amtsgericht genügt, um ein Betreuungsverfahren in Gang zu setzen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens sollen die Gerichte überprüfen, inwieweit die Betroffenen noch in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln. Doch die Abwägung zwischen staatlicher Fürsorge und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erfolgt oft in nicht sachgerechter Weise. Bestehende Vorsorgevollmachten werden immer wieder ignoriert und Senior_Innen einer Begutachtung ausgesetzt, die sie nicht wollen und auch nicht dulden müssen. Danach trifft dann ein vom Gericht bestellter BerufsbetreuerBe-hördenbetreuer oder Vereinsbetreuer im Rahmen der rechtlichen Betreuung diejenigen Entscheidungen, zu denen der Betroffene laut Gutachten nicht mehr eigenverantwortlich in der Lage ist.  Alleinstehende, die nicht nur alt und gesundheitlich beeinträchtigt, sondern auch arm sind, können sich solcher Eingriffe in ihr Selbstbestimmungsrecht oft nur schwer erwehren. 

Erst im vorigen Jahr musste sich der Bundesgerichtshof mit einem Fall der Bestellung eines amtlichen Betreuers gegen den freien Willen des Betroffenen beschäftigen (Bundesgerichts-hof, Beschluss vom 16.03.2016 - XII ZB 455/15 -). Ein ähnlicher Fall ist aus dem Jahr 2012 dokumentiert. Also wehrt Euch!

Ein ständiges Ärgernis ist die oft fehlende Eignung selbst von Berufsbetreuern, erst recht von den in "Schnellkursen" herangebildeten ehrenamtlichen Betreuern. Siehe

Das o.g. Feature kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://player.fm/series/wdr-feature-depot/betreuung-unerwnscht-der-kampf-um-selbstbestimmung-im-alter

Weitere Informationen:
Einzelfälle? Das Thema jedenfalls ist ein "Dauerbrenner":

Zur Problematik der rechtlichen Betreuung liegen eine Fülle weiterer Beiträge neueren und älteren Datums vor (siehe Dokumentation unten). Die Missstände haben "Tradition"! Siehe zum Beispiel 
 Jüngste Publikationen zum Thema:
Dokumentation

Kürzlich in der Zeitung:




Ulrich Lange


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